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    Abgasskandal  501  0 Kommentare Mercedes-Fahrer erstreiten erste Urteile jetzt auch gegen Daimler - Hersteller muss manipulierte C-Klasse und Vito zurücknehmen und Kaufpreis erstatten

    Stuttgart / Hanau / Karlsruhe (ots) - Im Abgasskandal muss jetzt
    auch Daimler erste gerichtliche Niederlagen gegen betrogene Kunden
    einstecken, die für Volkswagen bereits seit Langem Alltag geworden
    sind: Das Landgericht Hanau (Az. 9 O 76/18) hat der Klage eines
    Vito-Fahrers auf Schadenersatz stattgegeben. Das Gericht entschied:
    Daimler muss das manipulierte Fahrzeug wegen vorsätzlicher
    sittenwidriger Schädigung zurücknehmen und den Kaufpreis in Höhe von
    59.500 EUR abzüglich einer Nutzungsentschädigung für bereits
    gefahrene Kilometer erstatten. Auch das Landgericht Karlsruhe (Az. 18
    O 24/18) hat Daimler bereits verurteilt, einen manipulierten
    Mercedes-Benz C200 d T-Modell zurückzunehmen.

    Rechtsanwalt Dr. Christof Lehnen aus der Kanzlei Dr. Lehnen &
    Sinnig, die bereits Dutzende betrogene Mercedes-Fahrer vertritt:
    "Urteile gegen Daimler wie die aus Hanau und Karlsruhe waren
    absehbar. Daimler steht vor einer Klagewelle, die Volkswagen längst
    überrollt hat."

    Das Kraftfahrt-Bundesamt hat bislang im Transporter Vito mit
    1,6-Liter-Diesel, der C-Klasse mit 220d-Motor und dem GLC (ebenfalls
    220d) verbotene Abschalteinrichtungen entdeckt und amtliche Rückrufe
    angeordnet. Darüber hinaus stehen noch weitere Modelle im Verdacht,
    manipuliert zu sein. Das KBA untersucht gegenwärtig noch die
    G-Klasse, E-Coupé, S-Klasse, GLE und die C-Klasse mit Renault-Motor.

    Die rechtliche Ausgangsposition ist für Daimler-Kunden sogar
    besser als sie es anfänglich für Volkswagen-Kunden war. Als der
    VW-Abgasskandal Ende 2015 bekannt wurde, mussten Geschädigte erst
    mühsam eine Deckungszusage ihrer Rechtsschutzversicherung erkämpfen.
    Allein diese Hürde hat bereits Tausende Autofahrer von einer
    erfolgversprechenden Klage gegen VW abgehalten. Anschließend mussten
    noch die Gerichte davon überzeugt werden, dass Volkswagen in der
    Pflicht ist, die Schummel-Diesel zurückzunehmen. Heute gewähren alle
    Verkehrsrechtsschutzversicherungen in Abgasstreitigkeiten
    unproblematisch Deckung. Und auch vor Gericht gewinnt Volkswagen
    heute kaum noch Prozesse. Weiteren Rückenwind haben zahlreiche
    Oberlandesgerichte bereits signalisiert und nachdem Volkswagen jetzt
    auch in Deutschland ein Milliarden-Bußgeld akzeptiert hat, steigen
    die Erfolgsaussichten geschädigter VW-Kunden nahezu auf 100%.

    Rechtsanwalt Dr. Christof Lehnen: "Die VW-Fahrer haben den
    Mercedes-Fahrern den Klageweg geebnet und praktisch alle Ampeln auf
    Grün gestellt. Auch für Mercedes-Fahrer gibt es keinen Grund, sich
    betrügen zu lassen. Und erst recht gibt es keinen Grund, sich unter
    staatlicher Androhung von Zwangsstilllegungen fragwürdige
    Software-Updates aus der Hand des betrügenden Herstellers aufdrängen
    zu lassen. Ob diese eilig entwickelten Updates überhaupt
    funktionieren, ist fraglich und dass sie erhebliche Folgeschäden an
    den teuren Autos verursachen können, ist aus den VW-Fällen
    hinlänglich bekannt."

    Die Kanzlei Dr. Lehnen & Sinnig Rechtsanwälte PartG mbB aus Trier
    ist eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Sie berät und
    vertritt bundesweit bereits über 1.000 Geschädigte im
    VW-Abgasskandal. Die Kanzlei hat am 28.05.2018 vor dem OLG Köln (Az.
    27 U 13/17) die bundesweit erste Entscheidung eines
    Oberlandesgerichts zugunsten eines VW-Fahrers erstritten, die
    Signalwirkung hat, und zwar auch für Mercedes-Fahrer. Die Kanzlei
    bietet Autokäufern eine kostenlose und unverbindliche
    Ersteinschätzung ihres Falles unter www.lehnen-sinnig.de

    OTS: Dr. Lehnen & Sinnig | Rechtsanwälte PartG mbB
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    Pressekontakt:
    Dr. Christof Lehnen
    Dr. Lehnen & Sinnig | Rechtsanwälte PartG mbB
    Max-Planck-Straße 22
    D - 54296 Trier
    Tel.: (+49) 0651 - 200 66 77 0
    Fax: (+49) 0651 - 200 66 77 1
    E-Mail: post@lehnen-sinnig.de
    Web: www.lehnen-sinnig.de


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