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    Beate Uhse Aktiengesellschaft  924  0 Kommentare Beate Uhse neu aufgestellt. Insolvenzplan tritt in Kraft. Neustart als be you GmbH unter neuem Eigentümer.










    DGAP-Media / 20.06.2018 / 09:54



    Pressemitteilung



    Beate Uhse neu aufgestellt



    - Insolvenzplan tritt in Kraft



    - Neustart als be you GmbH unter neuem Eigentümer



    Flensburg, 20. Juni 2018. Nachdem mit dem heutigen Tag die letzten Einspruchsfristen gegen den Insolvenzplan der Beate Uhse AG verstrichen und die restlichen formellen Hürden beseitigt sind, ist das Unternehmen im Kern gerettet. Das Unternehmen wird als be you GmbH unter dem neuen Hauptgesellschafter, einem von Robus Capital Management verwalteten Fonds, weitergeführt und umfasst den Einzelhandel und das Online-Geschäft, die Marken "Beate Uhse" und "Adam & Eve" in Frankreich sowie die Tochter "Pabo" in Holland. Der bisherige Vorstandsvorsitzende Michael Specht übernimmt die Geschäftsführung der GmbH.



    Durch die Insolvenz verschiedenster Gruppengesellschaften wurde eine tiefgreifende operative Sanierung der Gruppe erst möglich. Neben der Auslagerung der Logistik und Reduktion der Fixkostenbasis wird der Hauptgesellschafter vor allem in den eCommerce Bereich investieren und dazu eine vollkommen neue IT Plattform aufbauen. "Wir haben jetzt eine gute Basis, um neu durchzustarten," kommentiert Geschäftsführer Michael Specht.



    Komplexe internationale Rechtsfragen

    Angesichts der komplexen Struktur des Beate Uhse Konzerns mit einer wichtigen Holding-Gesellschaft und entsprechenden Vermögenswerten in den Niederlanden bedurfte es eines komplizierten Verfahrens, um das Unternehmen zu retten. Ein wichtiger Dreh- und Angelpunkt war dabei die Frage nach dem eigentlichen "Center of Main Interest" des Unternehmens und damit der örtlichen Zuständigkeit nach europäischem Insolvenzrecht.



    "Diese Frage ist aktuell rechtlich umstritten, aber hier ist es erstmalig gelungen, ein Eigenverwaltungsverfahren nach deutschem Insolvenzrecht über das Vermögen einer ausländischen Gesellschaft durchzuführen. Tatsächlich bietet das deutsche Insolvenzrecht mehr Raum für die Unternehmensrettung als das Recht in anderen europäischen Ländern." erläutert Dr. Georg Bernsau, Generalbevollmächtigter von Beate Uhse und Partner der Insolvenzrechtskanzlei BBL Bernsau Brockdorff. "Die Sanierung eines international agierenden Konzerns im Rahmen eines deutschen Eigenverwaltungs- und Insolvenzplanverfahrens hat das Potenzial, europäische Rechtsgeschichte zu schreiben", betont der zweite Beate Uhse Generalbevollmächtigte von BBL Bernsau Brockdorff, Justus von Buchwaldt.

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