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    DGAP-Adhoc  641  0 Kommentare Deutsche Beteiligungs AG: Anhörungsschreiben der BaFin: Konzernabschluss 2014/2015 möglicher-weise fehlerhaft - Auswirkung auf aktuelle Bilanzierung und Prognose für laufendes Geschäftsjahr





    DGAP-Ad-hoc: Deutsche Beteiligungs AG / Schlagwort(e): Rechtssache/Prognose


    Deutsche Beteiligungs AG: Anhörungsschreiben der BaFin: Konzernabschluss 2014/2015 möglicher-weise fehlerhaft - Auswirkung auf aktuelle Bilanzierung und Prognose für laufendes Geschäftsjahr


    22.06.2018 / 00:29 CET/CEST


    Veröffentlichung einer Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.


    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.




    Deutsche Beteiligungs AG (ISIN: DE000A1TNUT7 / WKN: A1TNUT) -
    Anhörungsschreiben der BaFin: Konzernabschluss 2014/2015 möglicherweise fehlerhaft - Auswirkung auf aktuelle Bilanzierung und Prognose für laufendes Geschäftsjahr



    Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat der Deutschen Beteiligungs AG (DBAG) heute mitgeteilt, dass sie für den Konzernabschluss der DBAG zum 30. September 2015 (Geschäftsjahr 2014/2015) einen Verstoß gegen Rechnungslegungsvorschriften feststellen wird. Die BaFin ist der Auffassung, dass in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung 2014/2015 das Ergebnis aus dem Beteiligungsgeschäft um 14,6 Millionen Euro zu niedrig ausgewiesen worden ist. Hintergrund ist die Frage nach der IFRS-konformen Berücksichtigung erfolgsabhängiger Gewinnanteile aus persönlichen Beteiligungen an konzerninternen Investmentgesellschaften des DBAG Fund V. Der BaFin zufolge hätten diese Gewinnanteile (Carried Interest) bereits für das Vorjahr berücksichtigt werden müssen. Die DBAG hat über diesen Sachverhalt und das deswegen laufende Enforcement-Verfahren in ihrem Geschäftsbericht 2016/2017 und im Halbjahresfinanzbericht zum 31. März 2018 berichtet.



    Der Vorstand der DBAG wird sich mit dem Inhalt des Schreibens innerhalb der gesetzten Frist bis zum 4. Juli 2018 auseinandersetzen. Die Auffassung der BaFin hat Auswirkung auch auf die aktuelle Bilanzierung der konzerninternen Investmentgesellschaften für den DBAG Fund VI und den DBAG Fund VII. Wie berichtet, wäre für diese beiden Gesellschaften zum 31. März 2018 rechnerischer Carried Interest von 9,9 Millionen Euro zu berücksichtigen gewesen. Um diesen Betrag und um weiteren Carried Interest in Höhe von rund zwei Millionen Euro aus der Wertentwicklung im laufenden zweiten Halbjahr des Geschäftsjahres wäre die zuletzt am 8. Mai 2018 mit dem Halbjahresfinanzbericht kommunizierte Prognose für das Konzernergebnis des Geschäftsjahres 2017/2018 zu vermindern; das Konzernergebnis 2017/2018 würde demnach nicht nur "moderat", also um zehn bis 20 Prozent unter dem Bezugspunkt von 43,0 Millionen Euro, sondern "deutlich", also um mehr als 20 Prozent unter diesem Wert liegen. Die DBAG hatte die in Rede stehenden Gewinnbeteiligungen zum Teil in ihrer im November 2017 veröffentlichten Mittelfristprognose für die beiden folgenden Geschäftsjahre berücksichtigt.

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