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    Tagesgültig

    Die Anmerkung „tagesgültig“ ist im Großen und Ganzen ein so genannter Orderzusatz bzw. eine Handelsoption, so dass es sich um einen Begriff handelt, der zu den Börsenusancen zählt. Dabei besagt der Zusatz, dass dieser Auftrag nur an dem betreffenden Tag Gültigkeit besitzt und dann verfällt. So erfolgt eine automatische Löschung am Börsenschluss des betreffenden Börsentages. Zu dem handelt es sich bei ... Mehr lesen?

    Ein Beitrag von Robert Sasse.


    Robert Sasse
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    Der Autor und Verleger Robert Sasse vereint in seinem Lebenslauf über 15 Jahre Börsenerfahrung kombiniert mit hohen Verantwortungsbereichen in Wirtschaftsunternehmen und eigenen Unternehmensgründungen. Er ist studierter Betriebswirt und besitzt einen Master of Science in Marketing und Sales.

    Heute ist Robert Sasse Geschäftsführer der YES investmedia GmbH und Chefredakteur verschiedener Finanzdienste. In dieser Position verhilft er seinen Kunden und Lesern, den immer schneller werdenden Wandel der Märkte zu erfassen und durch wirtschaftlich hoch erfolgreiche Marketing Kampagnen strategische Vorteile im Wettbewerb zu erzielen.
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    Verfasst von Robert Sasse
    Definition Tagesgültig Die Anmerkung „tagesgültig“ ist im Großen und Ganzen ein so genannter Orderzusatz bzw. eine Handelsoption, so dass es sich um einen Begriff handelt, der zu den Börsenusancen zählt. Dabei besagt der Zusatz, dass dieser Auftrag nur an dem …