Definition
Tagesgültig
Die Anmerkung „tagesgültig“ ist im Großen und Ganzen ein so genannter Orderzusatz bzw. eine Handelsoption, so dass es sich um einen Begriff handelt, der zu den Börsenusancen zählt. Dabei besagt der Zusatz, dass dieser Auftrag nur an dem betreffenden Tag Gültigkeit besitzt und dann verfällt. So erfolgt eine automatische Löschung am Börsenschluss des betreffenden Börsentages. Zu dem handelt es sich bei ... Mehr lesen?
Ein Beitrag von Robert Sasse.