Widerrufsjoker: So erkennen Sie Formfehler in Krediten bei Sparkasse, ING Diba, DSL, Deutsche Bank
Fast alle Banken haben Formfehler in ihren Kreditverträgen gemacht, die dem Kunden die Möglichkeit bieten, das Darlehen durch einen Widerruf vorzeitig zu beenden. Besonders interessant ist das bei Baufinanzierungen mit langer Zinsbindung. Dort ist die Sparpotenzial riesig.
Ein Beispiel: Wer 2012 einen Hypothekenkredit mit 10 Jahren Zinsbindung abgeschlossen hat, der bezahlt wahrscheinlich etwa vier Prozent Zins – und das noch aufgrund der langen Zinsbindung für mindestens vier Jahre. Durch den Widerrufsjoker lässt sich das Darlehen vorzeitig beenden und für derzeit rund 1,5 Prozent refinanzieren. Die Zinsbelastung wird damit mehr als halbiert. Nach Erfahrung der Interessengemeinschaft Widerruf, die Verbraucher beim Widerruf einer Baufinanzierung unterstützt, liegt die durchschnittliche Ersparnis bei rund 10.000 Euro, in einigen Fällen auch deutlich darüber. Doch dem steht auch ein nicht unerhebliches Risiko gegenüber. Denn die Kosten für den Widerruf eines Darlehens sind beträchtlich – insbesondere dann, wenn es vor Gericht geht und keine Rechtsschutzversicherung greift.
Deshalb ist es wichtig, sich im Vorfeld zu informieren, wie gut die individuellen Voraussetzungen für den Widerrufsjoker sind. In erster Linie ist ihr Anwalt dafür der richtige Ansprechpartner. Daher sollten Sie einen Anwalt wählen, der tief in der Materie steckt und die aktuelle Rechtsprechung genau verfolgt, beispielsweise einen der Kooperationsanwälte der IG Widerruf.
Doch bei welchen Banken haben Sie mit dem Widerrufsjoker die besten Chancen? Aus den Erfahrungen, die wir in zahlreichen Fällen gesammelt haben, ergibt sich das Bild, das wir ihnen in diesem Beitrag aufzeigen. Grundsätzlich gilt: Baufinanzierungen, die vor Juni 2010 abgeschlossen worden sind, können nicht mehr widerrufen werden. Wer diese jedoch rechtzeitig bis Juni 2016 widerrufen hat, hat in vielen Fällen gute Chancen. Nach unserer Erfahrung sind viele Banken inzwischen durchaus kompromissbereit, mehr dazu unten.
Für Darlehen, die ab Juni 2010 abgeschlossen worden sind, ist es grundsätzlich möglich, den Widerrufsjoker zu ziehen. Sinnvoll ist es bei etlichen Banken, wie unsere Einschätzungen zeigen:
Sparkassen: Aussichtsreich sind vor allem Darlehen, die zwischen Mitte 2010 und Anfang/Mitte 2011 abgeschlossen worden sind. Sie erkennen diese an der Aufschrift „Fassung: Juni 2010“ links unten auf dem Kreditvertrag. Zu diesem Formular gibt es ein BGH-Urteil (XI ZR 434/15), das die Widerrufbarkeit feststellt. Daher ist hier ein Widerruf sehr aussichtsreich. Spätere Formular haben wesentlich geringere Chancen.
ING Diba: Nach Ansicht unserer Anwälte sind so gut wie alle Verträge aus dem Zeitraum zwischen Mitte 2010 und Ende 2015 fehlerhaft, weil die Dauer bis zur vollständigen Tilgung des Darlehens nicht im Kreditvertrag angegeben ist. Zudem beinhalten die Darlehen unzureichende Informationen zum Kündigungsrecht des Kreditnehmers. Lediglich für den Zeitraum zwischen Juni 2010 und Oktober 2010 sind die Verträge unzweifelhaft falsch, weil die Aufsichtsbehörde als Pflichtangabe aufgeführt wird, aber nicht genannt wird.