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    Widerruf Lebensversicherung  853  0 Kommentare
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    Rückabwicklung Lebensversicherung: Was ist wichtig?

    Immer mehr Kunden scheinen unzufrieden mit ihrer Lebensversicherung. Eine mögliche Lösung ist hier die Rückabwicklung. Hier das wichtigste dazu im Überblick!

     

     

    Fehlende Attraktivität

     

    Deutschlandweit gibt es zahlreiche Lebensversicherungen, Ende 2017 gab es geschätzt rund 84 Millionen Verträge. Doch der Ruf leidet. Sinkende Überschüsse und schlechte Renditen machen das Geschäft immer unattraktiver.

     

    Doch nicht nur bei den Verbrauchern sinkt das Interesse, auch die Versicherer nehmen aufgrund niedriger Zinsen immer mehr Abstand.

     

    Möglichkeiten für die Verbraucher

     

    Der Verbraucher könnte nun den Vertrag kündigen, was sich finanziell jedoch nicht lohnt, da dies in der Regel mit Verlusten einhergeht.

     

    Die zweite Möglichkeit wäre das Widerrufen der Versicherung. Dies ist möglich, da sich in vielen Verträgen, die zwischen 1995 und 2007 abgeschlossen wurden, eine fehlerhafte Widerspruchsbelehrung wiederfindet. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn die Belehrung nicht optisch hervorgehoben ist. Laut Bundesgerichtshof ist es bei einer fehlerhaften Widerspruchsbelehrung möglich, von einem unbegrenztem Widerspruchsrecht Gebrauch zu machen.

     

    Rückabwicklung Lebensversicherung

     

    Das Rückabwickeln des Vertrages ist selbst dann möglich, wenn der Vertrag bereits gekündigt wurde. Besonders rentabel ist diese Variante, weil der Verbraucher dadurch deutlich mehr Geld erhält als bei einer Kündigung. Dieses Geld setzt sich folgendermaßen zusammen: Der Versicherungsnehmer erhält die bereits gezahlten Prämien, sowie die dazugehörigen Zinsen zurück. Der Versicherer erhält lediglich die Summe für den Versicherungsschutz.

     

    Voraussetzungen für eine Rückabwicklung

     

    Die wichtigste Voraussetzung ist das Besitzen des Versicherungsscheins, da in diesem die Widerspruchsbelehrung zu finden ist und anhand dessen geprüft werden muss, ob diese fehlerhaft ist.

     

    Probleme könnte es hierbei bei einem bereits gekündigten Vertrag geben, weil der Versicherer bei einer Kündigung oftmals die Unterlagen zurückverlangt. Daher sollte immer eine Kopie des Vertrages angefertigt werden. Wenn dies alles nicht der Fall ist, braucht man mindestens eine Versicherungsnummer. Ansonsten wird es fast unmöglich seine Ansprüche geltend zu machen, besonders weil es die Versicherungen einem nicht gerade einfach machen.

     

    Dort alleine vorzugehen wird sehr schwierig. Daher sollte man sich Hilfe holen und sich unterstützen lassen. Unsere Kanzlei Mingers & Kreuzer steht Ihnen hierbei gerne zur Seite. Kontaktieren können Sie uns telefonisch unter der Nummer 02461 / 8081!

     

     

    Markus Mingers
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    Markus Mingers ist Rechtsanwalt für Verbraucherrecht, sowie Arbeitsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht. Seit mehr als 20 Jahren ist er als Anwalt tätig. Als Inhaber von Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft erzielt er mit seinem Team bisher unbekannte Gewinne für Verbraucher. Er ist Experte im Bereich Rückabwicklung Lebensversicherung, Widerruf Autokredit und Verbraucherdarlehen sowie im VW Abgasskandal. Bekannt ist Markus Mingers vor allem durch seine Auftritte bei n-tv oder RTL sowie als Experte von FOCUS Online, hier ist sein Rat im Verbraucherrecht zu aktuellen Themen gefragt.
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    Verfasst von Markus Mingers
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