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    DGAP-News: mic AG / Schlagwort(e): Rechtssache/Personalie


    mic AG: Weiterer Erfolg in der Bereinigung der mic AG - Landgericht München bestätigt fristlose Kündigung von Ex-Vorstand Oliver Kolbe


    26.06.2018 / 10:00



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    • In allen drei Verfahren gegen die mic AG sind die Klagen von Ex-Vorstand Oliver Kolbe im Wesentlichen abgewiesen worden

    • Fristlose Kündigung ist wirksam, zusätzliche Zahlungsansprüche gegen die mic AG für Zeiten vor und nach der Kündigung bestehen nicht

    • Weitere Schadensersatzklagen gegen Ex-Organe auf dem Prüfstand

    München, 26. Juni 2018 - Die im Scale-Segment der Frankfurter Wertpapierbörse notierte mic AG (ISIN DE000A0KF6S5) setzt ihren harten Restrukturierungskurs konsequent fort. In dem für die Vergangenheitsbewältigung notwendigen Schritt, die ehemals verantwortlichen Vorstände zur Rechenschaft zu ziehen, hat der amtierende Aufsichtsrat mit dem aktuellen Vorstand einen weiteren Erfolg verzeichnen können.



    Der Aufsichtsrat der mic AG hatte im dritten Quartal 2016 den Eindruck gewonnen, dass der damalige Vorstand Oliver Kolbe trotz der unbefriedigenden Performance des Unternehmens und der notwendigen Turnaround-Maßnahmen seine persönlichen Interessen in den Vordergrund stelle. Daher wurde er umgehend als Vorstand abberufen, das Dienstverhältnis fristlos gekündigt und Gehaltszahlungen einbehalten. Gegen diese Maßnahmen hatte Herr Kolbe umfangreiche Klagen eingereicht.



    In drei Verfahren sind die Klagen von Herrn Kolbe durch die noch nicht rechtskräftigen Urteile des Landgericht Münchens nun im Wesentlichen abgewiesen worden. In Zahlungsklagen mit einem Streitwert von etwa EUR 250.000 versuchte Herr Kolbe Gehalts- und Bonuszahlungen einzufordern. Zudem sollte das Gericht die Unwirksamkeit der fristlosen Kündigung feststellen. Die mic AG hat Gegenforderungen geltend gemacht.

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