Rationalität Welcome!
Meine Enttäuschung über die blutleeren Auftritte der deutschen Nationalmannschaft bei der Fußball-WM 2018 in Russland und das Ausscheiden Deutschlands ist nach wie vor sehr groß. Dennoch gibt es wichtigeres und wir haben in Russland auch schon weit schlimmere Niederlagen erlitten als den Untergang in Kasan gegen Südkorea, beispielsweise den Untergang in Stalingrad. Was mich aktuell sehr beschäftigt und bewegt ist hingegen der zunehmende Untergang der Rationalität und Rechtsstaatlichkeit in Deutschland. In diesem Sinne “Rationalität Welcome” vor “Refugees Welcome” oder angelehnt an Donald Trump: Rationalität First!
Ich diskutiere sehr gerne – sachlich und rational, aber auch stets mit offenem Visier und Klartext – in sozialen Medien. Dabei werde ich auch immer wieder mit persönlichen Angriffen und Kritik konfrontiert. Beispielsweise bei meiner Verwendung des Begriffes „Scheinasylanten“. Ein Diskussionsteilnehmer schrieb mir dabei sehr sachlich aber auch belehernd: „Den Begriff Scheinasylant zu nutzen ist ungültig, da eine Auslegung der Bedeutung suggeriert, man könne schon vor einem ordentlichen Asylverfahren wissen, dass jemand aus Schein Asyl beantragt.“
In Deutschland wird zunehmend versucht politische Fehlsteuerungen mit sprachlichen Begrifflichkeiten zu kaschieren
Das ist für mich nicht nachvollziehbar und zwar sowohl grammatikalisch, als auch formaljuristisch nicht. Eine Person wird beispielsweise als Scheinselbständiger bezeichnet, wenn die Vermutung, genauer die nachträgliche Feststellung einer Vertragsbeziehung als abhängiges Beschäftigungsverhältnis anstatt einer Vertragsbeziehung zwischen einem selbständigen Unternehmer und einem Auftraggeber vorliegt. Das relevante Wort ist hier nachträglich.
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Warum sollte ein Asylant dann nicht als Scheinasylant bezeichnet werden dürfen, wenn die nachträgliche Feststellung vorliegt, dass dieser entweder aus einem sicheren Herkunftsland ohne Schutzstaus kommt, oder sein Asylverfahren in einem rechtsstaatlichen Prozess bereits abgelehnt wurde, verbunden mit einer Ausweisung bzw. Abschiebung bzw. ohne Wiedereinreiseberechtigung?
Mein Fazit, grammatikalisch wie formaljuristisch: Ein abgelehnter Asylant oder ein Asylant ohne Schutzstatus ist ein Scheinasylant. Ersetze ich den Begriff „Scheinasylant“ durch “Illegale Einwanderer” erfolgt ebenso Kritik. In anderen Ländern wie den USA, Australien oder Kanada ist das hingegen vollkommen normal. Auch die großen Medien wie CNN oder BBC verwenden hier – zu Recht – ganz unbelastet die Begriffe bzw. Unterscheidung „migrants“, also Einwanderer oder „illegal migrants“, also illegale Einwanderer.
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