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    SpruchZ  1276  0 Kommentare Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der IVG Immobilien AG

    Das Landgericht Köln hat die Spruchanträge zum Squeeze-out bei der IVG Immobilien AG verbunden.

    von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

     

    Das Landgericht Köln hat die Spruchanträge zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre (Squeeze-out) bei der IVG Immobilien AG, Bonn, zu dem führenden Aktenzeichen 82 O 8/18 verbunden. Das Gericht hat Herrn Rechtsanwalt Dr. Rainer Klocke, Klocke & Linkens Rechtsanwälte GbR, zum gemeinsamen Vertreter bestellt.

     

    Die Antragsgegnerin kann bis zum 31. Juli 2018 zu den Spruchanträgen Stellung nehmen.

     

    LG Köln, Az. 82 O 8/18

    Jaeckel u.a. ./. Concrete Holding I GmbH

    58 Antragsteller
    gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Rainer Klocke, Klocke & Linkens Rechtsanwälte GbR, 50668 Köln

    Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Concrete Holding I GmbH:

    Rechtsanwälte Sidley Austin (CE) LLP, 80539 München




    Martin Arendts
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    Der studierte Jurist (Jahrgang 1966) engagiert sich mit seiner Rechtsanwaltskanzlei für Kapitalanlagerecht seit 1995 für die Anlegerinteressen bei Investments in Wertpapieren, geschlossenen Fonds und Immobilien. Er vertritt Kapitalanleger in Haftungsfällen und in Spruchverfahren. Martin Arendts war zudem viele Jahre als Aktionärssprecher der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. sowie als Dozent für Kapitalanlagerecht und Bankrecht im Rahmen der Münchener Anwaltsseminare tätig. An der Frankfurt School of Finance & Management absolvierte er ein Exzellenzprogramm für Aufsichtsräte.
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    Verfasst von Martin Arendts
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