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Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der IVG Immobilien AG
Das Landgericht Köln hat die Spruchanträge zum Squeeze-out bei der IVG Immobilien AG verbunden.
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Das Landgericht Köln hat die Spruchanträge zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre (Squeeze-out) bei der IVG Immobilien AG, Bonn, zu dem führenden Aktenzeichen 82 O 8/18 verbunden. Das Gericht hat Herrn Rechtsanwalt Dr. Rainer Klocke, Klocke & Linkens Rechtsanwälte GbR, zum gemeinsamen Vertreter bestellt.
Die Antragsgegnerin kann bis zum 31. Juli 2018 zu den Spruchanträgen Stellung nehmen.
LG Köln, Az. 82 O 8/18
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Jaeckel u.a. ./. Concrete Holding I GmbH
58 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Rainer Klocke, Klocke & Linkens Rechtsanwälte GbR, 50668 Köln
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Concrete Holding I GmbH:
Rechtsanwälte Sidley Austin (CE) LLP, 80539 München
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