checkAd

    EU-Prospektverordnung  1436  0 Kommentare
    Anzeige
    Companisto liefert Antwort auf Finanzierungslücke bei Wagniskapital

    Die nationale Umsetzung der EU-Prospektverordnung beschäftigte in den letzten Wochen den Finanzausschuss im Deutschen Bundestag. Nach der Abstimmung im Bundestag ist am Freitag klar, Hoffnungen auf eine Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland bestätigen sich nur bedingt. Die dringend geforderte Berücksichtigung von GmbH-Anteilen wurde erneut vertagt. Deutschland droht damit den Anschluss bei Frühphasen- und Wachstumsfinanzierung von innovativen Unternehmen zu verlieren – und damit einen Teil seiner Innovationskraft einzubüßen.

    Junge Finanzwirtschaft springt in die Bresche politischer Mutlosigkeit

    Als Sachverständiger saß ich für den Bundesverband Crowdfunding im Finanzausschuss des Deutschen Bundestags und referierte dort über notwendige Anpassungen nationaler Gesetzgebung zur EU-Prospektverordnung. Zwei Schwerpunkte konnte ich dabei – auch dank meiner täglichen Erfahrung als Gründer und Geschäftsführer der Crowdinvesting-Plattform Companisto – ausmachen.

    Zum einen gilt es die in der EU-Prospektverordnung vorgesehene Anhebung der der Prospektfreihheitsgrenze auf bis zu 8 Millionen Euro umzusetzen. Erst danach sollte, vergleichbar mit Börsengängen, eine Prospektpflicht greifen. Zum anderen fehlt die Berücksichtigung der in Deutschland häufigsten Gesellschaftsform, der GmbH.

    Die Prospektverordnung greift bei Eigenkapitalinvestitionen derzeit nur für Aktiengesellschaften, der Gesellschaftsform der Großunternehmen. Im Jahr 2016 standen den 15.500 AGs in Deutschland jedoch 1,15 Millionen GmbHs gegenüber. Damit verfehlt der aktuelle Beschluss im Bundestag sein erklärtes Ziel: jungen Unternehmen den Zugang zum Kapitalmarkt zu erleichtern.

    Bevorteilung von Investitionen in Aktiengesellschaften auflösen

    Fast alle jungen und innovativen Unternehmen werden in Deutschland als GmbH gegründet. Damit haben diese Unternehmen zurzeit keine Möglichkeit der Finanzierung auf der Basis von Eigenkapitalanteilen über Crowdinvesting. Immerhin ein Segment, in dem allein in Großbritannien im laufenden Jahr ein Volumen von einer Milliarde Euro erwartet wird – einem Vielfachen des deutschen Marktes.

    Die aktuelle Situation in Deutschland: Investitionen in GmbHs gelten als Vermögensanlagen, damit gilt eine Prospektgrenze von 100.000 Euro. Die Prospektfreiheitsgrenze für Aktiengesellschaften, die Gesellschaftsform großer Unternehmen, wird nun durch die EU-Prospektverordnung von derzeit 100.000 Euro auf 8 Millionen Euro angehoben. Die Prospektfreiheitsgrenze bei GmbHs wird jedoch nicht angehoben. Damit läge die Prospektfreiheitsgrenze bei Aktiengesellschaften nach der EU-Prospektverordnung 80 Mal höher als für GmbHs.

    Wir – Companisto-Co-Gründer und -Geschäftsführer David Rhotert und ich – bedauern, dass jetzt wieder keine Einigung mit Blick auf die nationale Umsetzung der EU-Prospektverordnung erfolgt ist, von der auch Investoren profitieren, die in GmbHs investieren wollen. Wir könnten uns jetzt hinsetzen, weiter warten und zusehen, wie Europa an uns vorbeizieht.

    Oder wir nehmen als junge Akteure der Finanzwirtschaft unser Glück selbst in die Hand. Aus diesem Grund haben wir bei Companisto mit großem Aufwand, parallel zum politischen Prozess, eine innovative Lösung für echte Eigenkapital-Beteiligungen bei der Wachstumsfinanzierung entwickelt, die auf den bestehenden – ausdrücklich nicht optimalen – gesetzlichen Rahmenbedingungen fußt.

    Professionelle Anleger investieren in Eigenkapital – künftig mit wenigen Klicks

    Wir sind stolz, mit den neuen Companisto Eigenkapital-Beteiligungen ein Modell präsentieren zu können, das es ermöglicht auf Companisto so zu investieren, wie professionelle Anleger und Business Angels es bevorzugt tun – in echte GmbH-Anteile.

    Der Prozess ist denkbar einfach. Anleger investieren künftig nach der erfolgreichen Registrierung auf Companisto mit wenigen Klicks direkt in das Eigenkapital von Unternehmen und werden damit echte Gesellschafter. Wir haben einen juristisch anspruchsvollen und komplizierten Prozess digitalisiert und für Investoren radikal vereinfacht. Als Ergebnis steht demnächst ein einzigartiges und professionelles Investmentprodukt für den deutschen Sprachraum zur Verfügung.

    Companisto Eigenkapital-Beteiligungen für Wachstumsfinanzierungen ab 3 Millionen Euro

    Für die auf einem Prospekt basierenden Eigenkapital-Beteiligungen erwarten wir einen ähnlichen Boom bei Startup-Investitionen, wie er in Großbritannien ausgelöst wurde. Dort wird inzwischen bis zu einem Drittel des gesamten Wagniskapitals über Online-Plattformen aufgebracht.

    Companisto verfolgt zudem das Ziel, den rechtlich notwendigen Rahmen für eine INVEST-Förderfähigkeit zu schaffen. Gelänge dies, würden Investoren auf Companisto zukünftig einen staatlichen Zuschuss in Höhe von 20 Prozent ihres Investmentbetrages erhalten. In Großbritannien, wo es einen vergleichbaren Zuschuss gibt, hat die Kombination von Eigenkapital und staatlichem Zuschuss dazu geführt, das ohnehin rasante Wachstum von Eigenkapitalinvestitionen noch deutlich zu beschleunigen.

    Wir würden die echten Eigenkapital-Beteiligungen gerne auch für die Frühphasenfinanzierung anbieten. Durch die derzeitige gesetzliche Situation, samt der damit verbundenen Prospektpflichten, können wir jedoch erst Wachstums-Finanzierungsrunden ab 3 Millionen Euro wirtschaftlich abbilden. Damit bieten wir zwar ein völlig neues Marktinstrument für die gemeinschaftliche Wachstumsfinanzierung von innovativen Unternehmen in Deutschland, wir sehen aber auch weiterhin großen Bedarf bei der Frühphasenfinanzierung.

    Wir glauben weiter fest an eine positive Entwicklung des Wirtschaftsstandorts Deutschland. Damit einher geht eine große gesellschaftliche Verantwortung. Dafür braucht es Ideen, Gründergeist und viele Menschen, die sich aktiv in die Gestaltung der Zukunft einbringen, Wir erleben jeden Tag auf unserer Plattform, wie gut das funktionieren kann, Mit den neuen Companisto Eigenkapital-Beteiligungen tragen wir unseren Teil dazu bei und wagen uns in eine völlig neue Dimension der gemeinschaftlichen und professionellen Finanzierung von Startups vor.

     

    Erfahren Sie mehr zum Thema Crowdfunding, Crowdinvesting und zu unterschiedlichen Anlagestrategien in der Companisto Investoren-Akademie und dem Companisto Blog.

    Tamo Zwinge
    0 Follower
    Autor folgen
    Mehr anzeigen
    Tamo Zwinge leitet seit Juni 2012 als Gründer und Geschäftsführer die Crowdinvesting-Plattform Companisto, auf der Startups eine Schwarmfinanzierung von Mikroinvestoren, den sogenannten Companisten, erhalten können. Er arbeitete zuvor mehrere Jahre als Jurist bei CMS Hasche Sigle, einer der führenden wirtschaftsberatenden Anwaltssozietäten in Deutschland. Dort betreute er große Unternehmen in den Bereichen Gesellschaftsrecht, Unternehmenstransaktionen und Private Clients. Aufgrund dieser Kompetenzen verantwortet Tamo Zwinge im Besonderen die rechtliche Ausgestaltung von Companisto und die stetige Optimierung des Companisto-Modells auf Anschlussfinanzierungen durch Venture Capital-Gesellschaften.
    Mehr anzeigen
    Verfasst von Tamo Zwinge
    EU-Prospektverordnung Companisto liefert Antwort auf Finanzierungslücke bei Wagniskapital Nach der Abstimmung über die EU-Prospektverordnung ist klar: Deutschland droht den Anschluss bei Frühphasen- und Wachstumsfinanzierung von innovativen Unternehmen zu. Companisto reagiert mit einer Innovation: digitale Eigenkapital-Beteiligungen.