Warentermingeschäft
Ein Warentermingeschäft ist im Großen und Ganzen nichts anderes als ein normaler Terminkontrakt bzw. ein Termingeschäft, bei dem statt mit Wertpapieren mit Waren oder Dienstleistungen gehandelt wird. Trotzdem bleiben alle Merkmale eines regulären Termingeschäfts erfüllt. So müssen sich beispielsweise beide Vertragparteien verpflichten, die Erfüllung ihrer Leistungen auf einen Zeitpunkt festzusetzen, der mehr als zwei Werk- und Handelstage auf einen späteren Zeitpunkt ... Jetzt HIER klicken und mehr lesen!
Ein Beitrag von Robert Sasse.