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    VW Skandal - Sensation  588  0 Kommentare Oberlandesgerichte Karlsruhe und Oldenburg wollen VW wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung verurteilen

    Lahr (ots) - Im VW Abgasskandal sind zwischenzeitlich massenhaft
    Urteile zulasten Volkswagen AG und der Händler ergangen. Erste
    Oberlandesgerichte haben auch hinsichtlich der Händler entschieden.
    Soweit ersichtlich hat jedoch bisher kein Oberlandesgericht zulasten
    der Volkswagen AG selbst entschieden bzw. dahingehend Hinweise
    erteilt. Nunmehr haben sich das Oberlandesgericht Oldenburg und das
    Oberlandesgericht Karlsruhe erstmals im Rahmen von Hinweisen in
    Berufungsverfahren positioniert.

    In einem Hinweis des Oberlandesgerichts Oldenburg in dem Verfahren
    2 U 9/18 hat das Oberlandesgericht Oldenburg am 19.06.2018 den
    folgenden Hinweis erteilt:

    "(...) weist der Senat in Vorbereitung auf die anstehende
    mündliche Verhandlung noch darauf hin, dass der Senat bei derzeitiger
    Würdigung des Sach-und Streitstandes davon ausgeht, dass das
    Landgericht die tatbestandlichen Voraussetzungen des §§ 826 BGB zu
    Recht bejaht hat."

    Das Oberlandesgericht Oldenburg will damit offensichtlich
    mitteilen, dass das erstinstanzliche Urteil eines Landgerichts
    Bestand hat, mit dem die Volkswagen AG wegen vorsätzlich
    sittenwidriger Schädigung verurteilt wurde. Es wäre, soweit
    ersichtlich, das erste Urteil eines Oberlandesgerichts gegen VW
    direkt wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung.

    Auch das Oberlandesgericht Karlsruhe hat sich in dem Verfahren 13
    U 17/18 in einem Hinweis vom 06.07.2018 positioniert. Gegenstand des
    von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
    geführten Verfahrens war ein Urteil des Landgerichts Offenburg, 6 U
    119/16.das Landgericht Offenburg hat als eines der ersten
    Landgerichte die Volkswagen AG wegen vorsätzlicher sittenwidriger
    Schädigung zum Schadensersatz verurteilt. Die Volkswagen AG legte
    gegen dieses Urteil Berufung ein. Das Oberlandesgericht Karlsruhe
    erteilte nunmehr erste Hinweise, die wie folgt lauten:

    "Nach vorläufiger Rechtsauffassung des Senats spricht auch
    deutlich mehr für eine Haftung der VW AG auf Schadensersatz nach §
    826 BGB als dagegen. Ob die Haftung auch über § 831 BGB begründet
    werden kann, was nach dem Bußgeldbescheid der Staatsanwaltschaft
    Braunschweig durchaus im Raum steht, hängt vom Parteivortrag in den
    jeweiligen Verfahren ab."

    Das Oberlandesgericht Karlsruhe möchte damit offensichtlich
    mitteilen, dass es sehr gute Erfolgsaussichten für Klagen gegen die
    Volkswagen AG wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung gemäß §
    826 BGB sieht. Außerdem sind Ansprüche gegen VW aus einer Haftung für
    Mitarbeiter wahrscheinlich, weil VW einen Bußgeldbescheid der
    Staatsanwaltschaft Braunschweig akzeptierte. Außerdem sieht das
    Oberlandesgericht Karlsruhe sehr gute Erfolgsaussichten hinsichtlich
    der Rücktrittsklagen bei Händlern.

    Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll, der das Verfahren vor dem
    Oberlandesgericht Karlsruhe federführend führt, teilt dazu mit: "Es
    sind erste sensationelle Hinweise von Oberlandesgerichten. Wir haben
    von Anfang an die Schadensersatzansprüche mit einer vorsätzlichen
    sittenwidrigen Schädigung begründet. Nunmehr sind auch die ersten
    Oberlandesgerichte auf unserer Linie und werden voraussichtlich die
    Volkswagen AG zum Schadensersatz verurteilen. Die Chancen für die
    Geschädigten sind damit exorbitant gestiegen. Geschädigte sollten
    jetzt dringend vor Ende 2018 handeln, bevor die Ansprüche
    möglicherweise verjähren."

    Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
    handelt es sich mit 5 Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht um
    eine der führenden Kanzleien im VW Abgasskandal und im Bank- und
    Kapitalmarktrecht. Die Kanzlei führt mehr als 100 Gerichtsverfahren
    gegen verschiedene Autobanken wegen des Widerrufs von Autokrediten.
    Im Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträgen wurden mehr als 3.000
    Verbraucher beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als
    5.500 Gerichtsverfahren im Abgasskandal bundesweit. In dem
    renommierten JUVE Handbuch 2017/2018 wird die Kanzlei in der Rubrik
    Konfliktlösung - Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche
    Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich
    Kapitalanlageprozesse (Anleger).

    OTS: Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
    newsroom: http://www.presseportal.de/nr/105254
    newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_105254.rss2

    Pressekontakt:
    Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
    Einsteinallee 1/1
    77933 Lahr
    Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0
    Fax: 07821 / 92 37 68 - 889
    kanzlei@dr-stoll-kollegen.de
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