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     1779  0 Kommentare Fahrverbot in Stuttgart - so wehren sich Diesel-Besitzer

    Jetzt steht es fest: In Stuttgart wird es ab nächstem Jahr ein Fahrverbot für Diesel-Fahrzeuge geben. Damit sind die Verbraucher mal wieder die Geschädigten. Doch es gibt insgesamt drei Wege, sich zu wehren.

    Anders als in den Vereinigten Staaten, wo VW-Besitzer großzügige Regelungen zur Rückgabe des Fahrzeugs und Schadensersatz erhalten haben, tragen Politik und Hersteller den Diesel-Skandal in Deutschland auf dem Rücken der Verbraucher ausgetragen. Keine freiwillige Rückgabe von manipulierten Fahrzeugen, geschweige denn Schadensersatz für alle. Die traurige Wahrheit lautet: Wer sich in Deutschland gegen finanziellen Schaden aus dem Diesel-Skandal wehren will, der muss einen Rechtsstreit wagen. Die Interessengemeinschaft Widerruf unterstützt Verbraucher dabei. Zunächst zeigen wir Ihnen, welche Möglichkeiten es überhaupt gibt. Im zweiten Schritt sagen wir Ihnen im Rahmen einer kostenlosen Prüfung der Unterlagen, welche Variante für Sie die günstigste ist. 

    Drei Varianten stehen grundsätzlich zur Diskussion:

    Gewährleistungsansprüche

    Diese Ansprüche richten sich gegen den Verkäufer des Autos - in der Regel also gegen den Händler. Sie können so begründet werden, dass die Abgasmanipulationen und ggf. auch ein inzwischen erfolgtes Software-Update dafür sorgen, dass das Auto nicht mängelfrei ist. Das OLG Köln hat kürzlich entsprechend entschieden. Die Verjährungsfrist richtet sich hier ausschließlich nach dem Zeitpunkt des Autokaufs. Für Gebrauchtwagen gilt ein Jahr Gewährleistungsfrist, für Neuwagen zwei Jahre. Danach ist ein Vorgehen an dieser Stelle nicht mehr möglich. Es bleiben jedoch noch weitere Optionen.

    Schadensersatzansprüche

    Offiziell bekannt wurde die mittlerweile als Dieselgate bekannte VW-Affäre im Herbst 2015. Für Schadensersatzansprüche gegen Volkswagen gilt eine Verjährungsfrist von drei Jahren, jeweils zum Jahresende. Daher ist hier das Jahresende 2018 der entscheidende Stichtag, zumindest wenn es um Fahrzeuge aus dem VW-Konzern geht. Bei anderen Herstellern, die ebenfalls in der Diskussion stehen, können sich spätere Verjährungszeitpunkte ergeben.   

    Widerruf von Kredit- oder Leasingverträgen

    Die wohl besten Chancen gegen Wertverlust und Fahrverbot vorzugehen, haben alle, die den Kauf des Autos per Kredit und Leasing finanziert haben. Mehrere Gerichtsurteile bestätigen, dass die Finanzierungsverträge Formfehler beinhalten, die einen Widerruf auch Jahre nach dem Kauf ermöglichen. Ganz wichtig: Dieses Vorgehen ist für alle möglich, die ein Auto finanziert haben – unabhängig von Marke oder Motorenart. Somit können auch Besitzer von Fahrzeugen, die nicht aus der Volkswagen-Gruppe stammen, den Widerruf ihrer Finanzierung erklären. Und das Beste: Hier gibt es keine Verjährungsfrist!

    Betroffene Autobesitzer sollten individuell prüfen lassen, welche Möglichkeit für sie in Frage kommen und wo die Erfolgsaussichten am besten sind. Zudem gilt es abzuwägen, welche Kosten mit einem Vorgehen verbunden sind. Die Interessengemeinschaft Widerruf bietet die kostenlose und unverbindliche Prüfung der Ansprüche durch erfahrene Anwälte. Ergibt die Prüfung, dass gute Chancen bestehen, können Verbraucher ihre Ansprüche mit Hilfe dieser Anwälte umsetzen. Häufig übernehmen Rechtsschutzversicherungen die Kosten. Teilweise können diese Versicherungen sogar noch vor Beginn des Verfahrens abgeschlossen werden.

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    Roland Klaus
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    Roland Klaus arbeitet als freier Journalist und ist Gründer der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info). Sie dient als Anlaufstelle für alle, die sich zum Thema Widerrufsjoker informieren und austauschen wollen und bietet eine kostenlose Prüfung von Widerrufsklauseln in Immobiliendarlehen, Kfz-Krediten und Lebensversicherungen an. Bekannt wurde Klaus als Frankfurter Börsenreporter für n-tv, N24 und den amerikanischen Finanzsender CNBC sowie als Autor des Buches Wirtschaftliche Selbstverteidigung.

    Sie erreichen Ihn unter www.widerruf.info
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    Verfasst von Roland Klaus
    Fahrverbot in Stuttgart - so wehren sich Diesel-Besitzer Jetzt steht es fest: In Stuttgart wird es ab nächstem Jahr ein Fahrverbot für Diesel-Fahrzeuge geben. Damit sind die Verbraucher mal wieder die Geschädigten. Doch es gibt insgesamt drei Wege, sich zu wehren.

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