Urteil über ein Phantom
Beweise – Fehlanzeige; zielführende Indizien – Fehlanzeige; DNA- oder Fingerabdruckspuren an über 20 Tatorten – Fehlanzeige; belastbare Zeugenaussagen – Fehlanzeige; Tatort-Videoaufnahmen – Fehlanzeige. Dennoch lebenslänglich! Dieses Urteil sprach der Richter im Münchner NSU-Mammutprozess. Die Hauptangeklagte »Hexe« Beate Zschäpe wurde unter anderem der Mitwisserschaft in einer terroristischen Vereinigung (»NSU-Phantom«) und als Mittäterin zweier Bombenanschläge schuldig gesprochen.
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Ein Beitrag von Holger Douglas.