checkAd

    Streit um Akorn-Übernahme  560  0 Kommentare Fresenius fürchtet hohe Kosten bei Niederlage

    BAD HOMBURG/WILMINGTON (dpa-AFX) - Im Streit um die abgesagte Übernahme des US-Generikaherstellers Akorn fürchtet der Medizinkonzern Fresenius bei einer Niederlage hohe Kosten. Müssten die Bad Homburger Akorn übernehmen, würden sie alle von Unregelmäßigkeiten betroffenen Produkte des US-Konzerns zurückrufen und dessen Betriebsprozesse überarbeiten, sagte Fresenius-Manager Mats Henriksson am Donnerstag vor einem Gericht im US-Bundesstaat Delaware. Dies werde vier Jahre dauern und etwa 254 Millionen US-Dollar (218 Mio Euro) kosten.

    An der Börse sorgte das für deutliche Verluste. Die im Dax notierte Fresenius-Aktie gab gegen den Trend mehr als zwei Prozent nach. Henriksson verwies darauf, dass Fresenius 2013 selbst mit ähnlichen Unregelmäßigkeiten bei Medizintests zu kämpfen hatte, wie der Konzern sie dem zunächst von ihm umgarnten US-Generikahersteller Akorn heute zum Vorwurf macht. So hätten Prüfer der US-Gesundheitsbehörde FDA im Jahr 2013 Tests und Daten aus einem Fresenius-Werk in Indien in Frage gestellt.

    Anzeige 
    Handeln Sie Ihre Einschätzung zu Fresenius SE & Co. KGaA!
    Long
    26,04€
    Basispreis
    0,19
    Ask
    × 14,59
    Hebel
    Short
    29,43€
    Basispreis
    0,20
    Ask
    × 13,86
    Hebel
    Präsentiert von

    Den Basisprospekt sowie die Endgültigen Bedingungen und die Basisinformationsblätter erhalten Sie bei Klick auf das Disclaimer Dokument. Beachten Sie auch die weiteren Hinweise zu dieser Werbung.

    Wegen ähnlicher Probleme bei Akorn hatte Fresenius im April die eigentlich geplante milliardenschwere Übernahme des US-Unternehmens abgesagt. Akorn klagt dagegen. "Der große Unterschied ist, das wir bei Fresenius über ein Werk sprachen", sagte Henriksson. Bei Akorn gehe es dagegen um Probleme in Forschung und Entwicklung in mehreren Werken.

    Am Gericht in Wilmington muss Richter Travis Laster entscheiden, ob die Bad Homburger den Akorn-Deal berechtigterweise abgeblasen haben - oder ob sie die vereinbarte Übernahme für 4,3 Milliarden US-Dollar (3,7 Mrd Euro) durchziehen müssen.

    Fresenius hatte Akorns Klage im April als unbegründet bezeichnet, weil der Hersteller von Nachahmer-Medikamenten mehrere Vollzugsvoraussetzungen nicht erfüllt habe. So habe die von Fresenius eingeleitete, unabhängige Untersuchung unter anderem schwerwiegende Verstöße gegen FDA-Vorgaben zur Datenintegrität bei Akorn zutage gefördert.

    Henriksson zufolge brauchte Fresenius nach seinem eigenen Fall von 2013 zwei Jahre, um die Probleme aufzuarbeiten. Laut der FDA hatte die Computer-Software in dem Werk indischen Kalyani unerwünschte oder unpassende Ergebnisse bei Medizintests ignoriert. Fresenius habe das Werk daraufhin geschlossen und den Vertrieb aller dort gefertigten Produkte gestoppt. Dem Hersteller Akorn wirft Fresenius vor, ähnlich mangelhafte Testmethoden verwendet und Testergebnisse teilweise vernichtet zu haben./stw/zb/fba




    Diskutieren Sie über die enthaltenen Werte


    dpa-AFX
    0 Follower
    Autor folgen
    Mehr anzeigen
    Die Nachrichtenagentur dpa-AFX zählt zu den führenden Anbietern von Finanz- und Wirtschaftsnachrichten in deutscher und englischer Sprache. Gestützt auf ein internationales Agentur-Netzwerk berichtet dpa-AFX unabhängig, zuverlässig und schnell von allen wichtigen Finanzstandorten der Welt.

    Die Nutzung der Inhalte in Form eines RSS-Feeds ist ausschließlich für private und nicht kommerzielle Internetangebote zulässig. Eine dauerhafte Archivierung der dpa-AFX-Nachrichten auf diesen Seiten ist nicht zulässig. Alle Rechte bleiben vorbehalten. (dpa-AFX)
    Mehr anzeigen

    Verfasst von dpa-AFX
    Streit um Akorn-Übernahme Fresenius fürchtet hohe Kosten bei Niederlage Im Streit um die abgesagte Übernahme des US-Generikaherstellers Akorn fürchtet der Medizinkonzern Fresenius bei einer Niederlage hohe Kosten. Müssten die Bad Homburger Akorn übernehmen, würden sie alle von Unregelmäßigkeiten betroffenen …

    Schreibe Deinen Kommentar

    Disclaimer