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    DGAP-Adhoc  795  0 Kommentare Korrektur der Veröffentlichung vom 18.07.2018, 23:13 Uhr MEZ/MESZ - korrigierte Überschrift: E.ON SE: E.ON vereinbart mit innogy gemeinsame Vorbereitung der Integration und weitere Unterstützungsmaßnahmen





    DGAP-Ad-hoc: E.ON SE / Schlagwort(e): Fusionen & Übernahmen/Vereinbarung


    Korrektur der Veröffentlichung vom 18.07.2018, 23:13 Uhr MEZ/MESZ - korrigierte Überschrift: E.ON SE: E.ON vereinbart mit innogy gemeinsame Vorbereitung der Integration und weitere Unterstützungsmaßnahmen


    19.07.2018 / 00:23 CET/CEST


    Korrektur einer Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.


    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.





    [Korrektur der deutschsprachigen Überschrift]


    Die E.ON SE hat heute mit der innogy SE eine Vereinbarung über die Zusammenarbeit bei der Integration von innogy in den E.ON-Konzern geschlossen. Hintergrund ist der im März vereinbarte Erwerb der 76,8 %-Beteiligung an innogy SE von der RWE AG sowie weiterer Aktien an der innogy SE im Rahmen eines noch bis zum 25. Juli laufenden Übernahmeangebots.

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    Die Vereinbarung sieht - im Rahmen des rechtlich Zulässigen - vor, dass innogy im Interesse einer zügigen Umsetzung der Transaktion E.ON unter anderem bei regulatorischen Freigaben und den bei innogy erforderlichen Ausgliederungsmaßnahmen unterstützen wird. Zudem wollen die Parteien bei Fragestellungen zum Kontrollwechsel zusammenarbeiten. Weiterhin wurde zur Vorbereitung der Integration von innogy-Geschäftsbereichen in den E.ON-Konzern eine frühzeitige Zusammenarbeit in einem gemeinsamen Projekt vereinbart.



    Schließlich haben sich die E.ON und innogy auf eine Reihe von Prinzipien sowie einen fairen und transparenten Auswahlprozess zur Besetzung von Führungspositionen geeinigt. Diese ergänzen bereits bestehende und weitere geplante tarifliche Regelungen zur sozialen Absicherung der Beschäftigten.



    Ein Vollzug des Beteiligungserwerbs von E.ON an innogy wird aufgrund erforderlicher regulatorischer Freigaben nicht vor Mitte 2019 erwartet.



    Wichtiger Hinweis:



    Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der innogy SE. Die Bedingungen und weitere das Übernahmeangebot der E.ON Verwaltungs SE an die Aktionäre der innogy SE (das "Übernahmeangebot") betreffende Bestimmungen sind in der Angebotsunterlage dargelegt, deren Veröffentlichung die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht am 26. April 2018 gestattet hat. Investoren und Aktionären der innogy SE wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot stehenden Mitteilungen und Dokumente zu lesen, sobald diese veröffentlicht sind, da sie wichtige Informationen enthalten.

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