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    Steinhoff  7101  226 Kommentare Tag der Rettung – wieviel Wert bleibt in der Aktie?

    Nutzer unseres kostenlosen Live Chats waren gestern wieder einmal die ersten Anleger, die von den neuesten Entwicklungen beim gebeutelten Handelsriesen Steinhoff (WKN: A14XB9) erfuhren und umgehend reagieren konnten.

    Nachdem im Tagesverlauf bekannt geworden war, dass die erforderliche Mehrheit der Gläubiger einer dreijährigen Verlängerung der Kreditlaufzeiten zugestimmt hat, explodierte das Steinhoff-Papier um zeitweise über +20%. Bis heute will und muss Steinhoff die restlichen notwendigen Details des Abkommens festzurren, um seinen Restrukturierungsplan umsetzen zu können.

    Großes Durchatmen der Aktie?
    Wenn heute Abend die endgültige Rettungsnews über die Ticker läuft, könnte die aktuell rund 23 Cent teure Aktie erneut einen deutlichen Sprung nach oben vollziehen – schließlich sahen Prüfer den Buchwert des Papiers per Ende März bei 0,58 Euro je Aktie.

    Mittel- und langfristig wird für Aktionäre jedoch entscheidend sein, ob der Konzern und seine operativen Einheiten weiter und möglichst wieder mehr Geld verdienen. In den ersten sechs Monaten des laufenden  Fiskaljahres konnte Steinhoff trotz der Widrigkeiten immerhin ein „Sustainable EBITDA“ in Höhe von 340 Millionen Euro verbuchen. Auf lange Sicht ist das aber zu wenig, um die hohen auflaufenden Zinsen bedienen zu können.

    Mögliche weitere Beteiligungsverkäufe sollten nun mindestens zum Buchwert erfolgen, damit die Aktie profitiert. Das Stillhalten der Geldgeber kommt Steinhoff bei diesem Prozess aber stark zugute, indem sich der Konzern wieder darauf konzentrieren kann, seine Tochterunternehmen flott zu kriegen.

    Nuzten Sie weiterhin täglich unseren kostenlosen Live Chat mit Hunderten von erfahrenen Börsianern, um maximal von Aktien wie Steinhoff profitieren zu können.

    Interessenkonflikt: Der Autor dieser Publikation hält zum Zeitpunkt der Veröffentlichung Aktien der hier besprochenen Unternehmen und hat die Absicht, diese – auch kurzfristig – zu veräußern und könnte dabei insbesondere von erhöhter Handelsliquidität profitieren. Hierdurch besteht konkret und eindeutig ein Interessenkonflikt. Bitte beachten Sie unseren vollständigen Haftungsausschluss.



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    Kommentare

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    22.08.23 16:02:26
    21.8.
    Gefallenes Möbelhaus -- Zwei Ex-Manager nach Steinhoff-Bilanzskandal verurteilt
    Beim Möbelkonzern Steinhoff haben Anleger aufgrund von massiven Bilanzunregelmäßigkeiten erhebliche Verluste erlitten. Nun verurteilte das Landgericht Oldenburg zwei ehemalige Manager zu Bewährungsstrafen. Gegen den ehemaligen Konzernchef Jooste liegt ein Haftbefehl vor.
    https://www.manager-magazin.de/unternehmen/zwei-ex-manager-n…
    ...
    Im Prozess um den Bilanzskandal bei dem Möbelkonzern Steinhoff sind am Montag zwei frühere Manager der Unternehmensgruppe verurteilt worden. Ein 52 Jahre alter Angeklagter erhält eine Strafe von drei Jahren und sechs Monaten für unrichtige Darstellung in Bilanzen in zwei Fällen und für eine Beihilfe zu Kreditbetrug, wie der Vorsitzende Richter am Landgericht Oldenburg sagte. Weil sich das Verfahren verzögerte, gilt ein Jahr als vollstreckt. Ein 64-Jähriger wurde für zwei Fälle unrichtiger Darstellung mit zwei Jahren auf Bewährung bestraft. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

    Die Angeklagten äußerten vor dem Urteil Bedauern über die Taten. Der 52-Jährige sagte, er habe nie die Kraft gefunden, auszusteigen.

    Später habe er alles dafür getan, die Vorgänge aufzuklären. Nach dem Verbüßen der Strafe wolle er ein neues Leben ohne Steinhoff.
    ...

    Das gesamte Verfahren ist mit dem Urteil vom Montag noch nicht abgeschlossen, wie es vom Gericht hieß. Die Untersuchung gegen Jooste ist nur ausgesetzt, bis gegen ihn verhandelt werden kann.

    Vor dem Urteil bescheinigte die Staatsanwaltschaft den Angeklagten in den Schlussvorträgen eine hohe kriminelle Energie. Die Taten, berechnet man die verjährten mit ein, hätten Gesamtauswirkungen von mehr als 2,3 Milliarden Euro gehabt.
    ...

    Die Staatsanwaltschaft wirft den Männern vor, von Juli 2011 bis Januar 2015 Buchgewinne aus Scheingeschäften in die Bilanzen konzernzugehöriger Gesellschaften hineingeschrieben zu haben. Dabei sollen auch zwei frühere Geschäftsführer einer deutschen Tochtergesellschaft geholfen haben.

    Mit diesen Scheingeschäften soll die Bilanz um mehr als 1,5 Milliarden Euro aufgehübscht worden sein. Hinzu kommen laut Staatsanwaltschaft nochmals 820 Millionen Euro durch eine überhöhte Darstellung erworbenen Immobilienvermögens

    ...


    siehe auch: https://www.news24.com/fin24/companies/steinhoff-finance-bos…
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    01.08.23 18:16:47
    Mal angenommen­, ich hätte 100 TSD Euro Verlust, würde aber nicht verkaufen und somit nicht meinen Verlusttop­f füllen.
    Konsequenz­: Bei ca. 26 % Steuern (KEertrag,­ Kirche) hieße das, dass ich evtl. 100 TSD Euro Aktiengewi­nne (in vielleicht­ einigen Jahren) dann versteuern­ müsste mit ca. 26 TSD Euro (wenn bis dahin der Verlusttop­f leer wäre).
    Blöd, wenn man den Steini-Sch­rott dann schnell nicht mehr an der Börse los werden könnte, weil die Aktie nicht mehr gehandelt wird.
    Würde ich (jetzt wo es noch möglich ist) verkaufen und steuerlich­e Verluste geltend machen, könnte ich in dem o.g. Beispiel ca. 26 TSD Euro Steuern sparen.
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    31.07.23 08:12:57
    Alle Steinhoff-Anteilseigner, die dann immer noch Aktien besitzen, erhalten im Gegenzug sogenannte CVR (Contingent Value Rights). Diese werden von der neuen Holdinggesellschaft ausgegeben und nicht an der Börse gehandelt.
    Avatar
    31.07.23 05:29:35
    Die Beraterkosten fressen 495$ Millionen Dollar auf. Für Aktionäre wird nichts über bleiben. Tendenz Schulden steigen.Restvermögen aufgebraucht.
    Avatar
    28.07.23 00:33:31
    Was heißt das bitte

    Steinhoff Nears End as Advisers Amass $495 Million in Fees
    https://www.bloomberg.com/news/articles/2023-07-26/steinhoff…
    ...
    Those who have held stock via listings in Frankfurt or Johannesburg stand to gain little, if anything, after the creditors who control the company get paid.

    Disclaimer