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    Für diese Cannabisaktie scheint der Weg an die deutsche Börse frei!

    Jetzt ist es also klar: Aktien von Unternehmen, deren Hauptgeschäft medizinisches Marihuana / Cannabis ist, können an der deutschen Börse auch weiterhin gehandelt werden! Die Deutsche Börse-Tochter Clearstream gab eine entsprechende Mitteilung heraus und führte die betroffenen Unternehmen in einer Liste auf.

    Erst am 26. Juni hatte Clearstream, die Lagerstelle für an den deutschen Börsen gehandelte, ausländische Aktien, erklärt, die Verwahrung aller Wertpapiere, die mit Cannabis im Zusammenhang stehen, zu Ende September zu beenden. Denn sonst verstoße man gegen luxemburgisches Recht. Was natürlich den Sektor in Aufruhr versetzte.

    Schon bald zeichnete sich aber ab, dass Unternehmen, die sich auf medizinisches Cannabis beschränken, wohl nicht betroffen sein könnten (wir berichteten) Am 2. Juli dann wurde in Luxemburg tatsächlich beschlossen, medizinisches Cannabis zu erlauben. Darauf erklärte Clearstream am 4. Juli, dass man die am 26. Juni veröffentlichte Liste angesichts des neuen gesetzlichen Rahmens überarbeiten werde. Und seit dem 18. Juli liegt diese Liste nun vor, auf der unter anderem auch von GOLDINVEST.de besprochene Unternehmen wie True Leaf Medicine (WKN A14NM1) oder MYM Neutraceuticals (WKN A2AFCN) stehen und damit weiter in Deutschland gehandelt werden können.

    Damit ist aber auch der Weg für die von GOLDINVEST erst kürzlich vorgestellte Khiron Life Sciences (TSX-V KHRN) für ein Listing in Deutschland frei. Was natürlich eine erhebliche Handelserleichterung für deutsche Investoren wäre, die an diesem unserer Ansicht nach sehr spannenden Unternehmen interessiert sind. Wir werden unsere Leser auf dem Laufenden halten, wie es – nicht nur – in dieser Hinsicht weitergeht.

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    Gemäß §34b WpHG i.V.m. FinAnV (Deutschland) und gemäß Paragraph 48f Absatz 5 BörseG (Österreich) möchten wir darauf hinweisen, dass Auftraggeber, Partner, Autoren oder Mitarbeiter der GOLDINVEST Consulting GmbH Aktien der Khiron Life Sciences halten können und somit ein Interessenskonflikt bestehen kann. Wir können außerdem nicht ausschließen, dass andere Börsenbriefe, Medien oder Research-Firmen die von uns empfohlenen Werte im gleichen Zeitraum besprechen. Daher kann es in diesem Zeitraum zur symmetrischen Informations- und Meinungsgenerierung kommen. Ferner besteht zwischen der GOLDINVEST Consulting GmbH und einer dritten Partei, die im Lager des Emittenten (Khiron Life Sciences) steht, ein Beratungs- oder sonstiger Dienstleistungsvertrag, womit ein Interessenkonflikt gegeben ist. Diese dritte Partei kann ebenfalls Aktien des Emittenten halten, verkaufen oder kaufen und würde so von einem Kursanstieg der Aktien von Khiron Life Sciences profitieren. GOLDINVEST Consulting wird von dieser dritten Partei für die Erstellung von Artikeln zu Khiron Life Sciences entgeltlich entlohnt, was einen weiteren Interessenkonflikt darstellt.



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