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    Hessen  427  0 Kommentare Gericht verhandelt am 5. September über mögliches Dieselfahrverbot

    WIESBADEN (dpa-AFX) - Der Prozess über mögliche Dieselfahrverbote in hessischen Städten ist vor dem Wiesbadener Verwaltungsgericht für den 5. September geplant. Voraussichtlich wird es einen einzigen Verhandlungstag geben, sagte eine Sprecherin am Freitag. Die Deutsche Umwelthilfe hat mehrere hessische Städte wegen nicht eingehaltener EU-Grenzwerte für saubere Luft verklagt. Diese Klagen werden gesammelt vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden behandelt. Zunächst hatte die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" über das genaue Datum für den Prozessbeginn berichtet.

    Konkret laufen die Klagen der Umwelthilfe gegen die Städte Wiesbaden, Frankfurt, Darmstadt und Offenbach. Die Einhaltung der Grenzwerte sei "nur möglich durch eine rasche Umsetzung kurzfristig wirksamer Maßnahmen wie Fahrverbote für schmutzige Diesel-Fahrzeuge", hatte die DUH ihr Vorgehen begründet. Mindestens fünf Städte hatten im vergangenen Jahr in Hessen nach Auskunft des Umweltbundesamtes den Stickoxid-Grenzwert nicht eingehalten. Neben Wiesbaden, Frankfurt und Darmstadt waren dies Limburg und Gießen.

    Als erste Stadt Deutschlands hat Hamburg bereits Fahrverbote für ältere Dieselfahrzeuge in Kraft gesetzt. Um die Belastung der Bürger durch gesundheitsschädliche Stickoxide zu reduzieren, dürfen Fahrzeuge, die nicht der Euro-Norm 6 entsprechen, besonders belastete Straßen in der Hansestadt nicht mehr befahren./löb/DP/zb







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