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    DG-Gruppe AG: Information zum Betriebsrentenstärkungsgesetz

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    DGAP-News: DG-Gruppe AG / Schlagwort(e): Marktbericht/Strategische Unternehmensentscheidung
    DG-Gruppe AG: Information zum Betriebsrentenstärkungsgesetz

    24.07.2018 / 11:45
    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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    Betriebsrentenstärkungsgesetz geht nicht weit genug: Die DG-Gruppe bietet messbar mehr zur Bekämpfung der Altersarmut

    Die Konzepte der DG-Gruppe lohnen sich für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

    "Mit uns reden Unternehmen gern." Das ist das Resümee jahrzehntelanger Beratungstätigkeit von Josef Bader, Vorstand der DG-Gruppe. Die Deutsche Gesellschaft für Entgeltoptimierung GmbH, kurz DGEO, stellt einen Teil der DG-Gruppe dar, bei der es rund um das Thema Optimierung von Belegschaftsentgelt geht. Thema ist hier auch die Altersvorsorge von Arbeitnehmern.

    Aktuell ist das Betriebsrentenstärkungsgesetz zwar ein guter Ansatz, geht aber schlichtweg nicht weit genug, um Arbeitnehmer vor Altersarmut zu schützen. Die DGEO bietet mit der Entgeltoptimierung deshalb sinnvolle Möglichkeiten für Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

    Entgeltoptimierung als Lösung für einen echten Schutz vor Altersarmut

    Ziel der Entgeltoptimierung der DG-Gruppe ist es, den Mehrwert nicht nur in der Erwerbsphase, sondern auch in der Rentenphase zu generieren, um eine drohende Altersarmut wirksam und rechtzeitig zu bekämpfen.

    Viele Unternehmer nehmen die aktuelle Personalsituation auf dem Arbeitsmarkt sehr ernst und möchten ihren Mitarbeitern ein bestmögliches Angebot unterbreiten - nicht nur in der Tätigkeit und der Sicherheit des Arbeitsplatzes sondern auch in zusätzlichen Benefits wie zum Beispiel der Altersvorsorge. Immer mit dem Ziel, Fluktuation zu vermeiden und als attraktiver Arbeitgeber wahrgenommen zu werden.

    Die Zielsetzung der Unternehmen, Motivation und Bindung der Mitarbeiter zu erreichen, lässt sich aber nur dann erfüllen, wenn das Angebot des Unternehmens bei seinen Mitarbeitern entsprechenden Anklang findet. Transparenz und Nachvollziehbarkeit sind hier ein Schlüssel zum Erfolg. Die Mitarbeiter müssen erkennen, wie das Angebot ihre persönliche Situation verbessert und über die arbeitsrechtlichen Vereinbarungen auch sicherstellt. Weiter muss das Ergebnis der Besserstellung vor allem in dem wichtigen sozialen Bereich Altersvorsorge klar erkennbar sein.

    Eine echte Bereicherung für die Belegschaft ist daher die Optimierung des Bruttolohnes. Immer mit dem Ziel vor Augen, durch das Nutzen gesetzlicher Möglichkeiten für den Arbeitnehmer den Best Case zu Gunsten seiner Altersvorsorge zu erreichen. Gleichzeitig bekommen Unternehmen Personalinstrumente an die Hand, die messbar Wirkung zeigen und daher für beide Seiten attraktiv sind.

    Um für Arbeitnehmer aber überhaupt das bestmögliche Ergebnis erreichen zu können, ist immer das Zusammenspiel von Arbeitsrecht, Steuerrecht, Tarifrecht und Sozialversicherungsrecht erforderlich. Die DGEO nutzt hier ihre jahrelange Erfahrung und betreut Unternehmen sowie deren Belegschaft kompetent von Anfang bis Ende. Die DG-Gruppe vereint langjährige Erfahrung mit hoher Qualität und ist damit bereits viele Jahre erfolgreich am Markt vertreten. Unternehmenskunden der DG-Gruppe schätzen vor allem den Service und die laufende Betreuung betont Josef Bader.
    Weitere Informationen unter www.dg-gruppe.eu

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    24.07.2018 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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    Sprache: Deutsch
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    86650 Wernding
    Deutschland
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    Fax: 09092 - 91 00 7 - 200
    E-Mail: info@dg-gruppe.eu
    Internet: www.dg-gruppe.eu
    ISIN: DE000A1PHB97
    WKN: A1PHB9
    Börsen: Freiverkehr in Hamburg

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    707355 24.07.2018

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