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     8159  0 Kommentare Diesel-Skandal: Gericht hält möglicherweise BMW Kredit für fehlerhaft – Rückgabe des Autos möglich

    Der Diesel-Skandal reicht schon längst über die Marken des Volkswagen-Konzerns hinaus. Auch BMW werden Manipulationen nachgesagt. Gebrauchte Diesel-Fahrzeuge der Münchener haben massiv an Wert verloren. Jetzt hat ein Münchener Gericht angeregt, dass sich BMW mit einem Kunden über die Rückgabe eines Autos einigt. Das zeigt einen Weg auf, mit dem auch anderen Diesel-Fahrer ihre Autos geholfen werden kann.

    Mit dem sogenannten Widerrufsjoker können sich Besitzer von Diesel-Autos wirksam gegen Fahrverbote und Wertverlust wehren. Enthält ein Autokredit- oder Leasingvertrag Formfehler, kann der Verbraucher den Widerruf aussprechen – und auf diesem Weg auch das Auto zurückgeben.

    Nun hat das Landgericht München erstmals in einem Fall der Interessengemeinschaft Widerruf angedeutet, dass die Kreditverträge der BMW Bank solche Formfehler enthalten könnten. Es regt daher einen Vergleich zwischen der BMW Bank und dem Kunden an. In diesem Fall könnte der Besitzer des Diesel sein Fahrzeug an die Bank zurückgeben. Er müsste lediglich eine Nutzungsentschädigung an BMW zahlen, die sich danach bemisst, wieviel Kilometer mit dem Fahrzeug gefahren wurden.

    In der Regel ist diese Nutzungsentschädigung deutlich niedriger als der zwischenzeitliche Wertverlust, den das Fahrzeug durch den Diesel-Skandal erlitten hat. Denn gebrauchte Selbstzünder sind mittlerweile auf dem Gebrauchtwagenmarkt nur mit massiven Preisabschlägen zu verkaufen. Grund sind die drohenden Fahrverbote, denen potenzielle Käufer aus dem Weg gehen wollen.

    Mit dem Widerruf von Kfz-Finanzierungen (Kredit oder Leasing) haben es bislang vor allem Besitzer von Volkswagen, Audi, Seat oder Skoda-Fahrzeugen geschafft, die Rückabwicklung ihres Autokaufs zu erreichen. Hier gibt es auch etliche Urteile und ebenso außergerichtliche Vergleiche, wie uns die Nutzer der Interessengemeinschaft Widerruf berichten.

    Die Verfügung des LG München in Sachen BMW ist zwar noch kein rechtskräftiges Urteil, weist aber schon deutlich darauf hin, wie auch hier der Hase laufen könnte. Da nach Analysen der Interessengemeinschaft Widerruf auch die Leasing- und Kreditverträge aus dem Hause BMW (wie bei vielen anderen Herstellern) eindeutige Formfehler aufweisen, dürften entsprechend lukrative Vergleiche oder auch entsprechende Urteile zu holen sein.

    Wie sollten betroffene Kfz-Besitzer nun vorgehen? Erster Schritt ist stets die Prüfung der Finanzierungsverträge durch einen erfahrenen Anwalt. Dies ist beispielsweise bei der Interessengemeinschaft Widerruf kostenlos und unverbindlich möglich.  Denn nicht alle Finanzierungen kommen für einen Widerruf in Frage. Im Rahmen dieser Prüfung erfahren Autobesitzer, ob ihre Verträge angreifbar sind. Auch erfolgt bereits eine Abklärung der Kosten eines möglichen Rechtsstreits. Denn klar ist: Ohne Anwalt geht wenig. Wer als Verbraucher seine Auto-Bank anschreibt und auf mögliche Formfehler in den Verträgen hinweist, der erntet so gut wie immer nur eine standardisierte Ablehnung.

    Die gute Nachricht: Die Beauftragung eines Anwalts und – falls nötig – auch eine folgende Klage wird zumeist von der Rechtsschutzversicherung übernommen. Selbst wer noch keine Rechtsschutzversicherung hat, der kann noch eine Police abschließen, bevor der Widerruf ausgesprochen wird. Doch Vorsicht: Nicht alle Rechtsschutzversicherungen sind dafür geeignet. Daher sollte auch hier das Vorgehen im Rahmen der kostenlosen Prüfung genau mit dem Anwalt abgestimmt werden.

    Unter dem Strich bietet der Widerruf eines Kfz-Kredits gute Chancen, um ein Fahrzeug zurückzugeben und den größten Teil des Wertverlusts auf Hersteller bzw. Autobank abzuwälzen. Dabei kommt es nicht darauf an, ob bei diesem Fahrzeug Abgas-Manipulationen nachgewiesen sind oder nicht. Auch der Hersteller spielt keine Rolle, ebenso wie die Frage, ob das Auto als Neuwagen oder als Gebrauchtwagen erworben wurde. Es kommt lediglich darauf, an ob sich Formfehler in den Kreditverträgen finden. Grundsätzlich muss das finanzierte Fahrzeug noch nicht mal ein Diesel sein, um die Rückgabe zu erwirken.

    Insofern können alle Verbraucher ihre Rechte wahrnehmen, die sich über den unfairen Umgang der Hersteller mit ihren Kunden im Rahmen des Abgas-Skandals ärgern.

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    Roland Klaus
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    Roland Klaus arbeitet als freier Journalist und ist Gründer der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info). Sie dient als Anlaufstelle für alle, die sich zum Thema Widerrufsjoker informieren und austauschen wollen und bietet eine kostenlose Prüfung von Widerrufsklauseln in Immobiliendarlehen, Kfz-Krediten und Lebensversicherungen an. Bekannt wurde Klaus als Frankfurter Börsenreporter für n-tv, N24 und den amerikanischen Finanzsender CNBC sowie als Autor des Buches Wirtschaftliche Selbstverteidigung.

    Sie erreichen Ihn unter www.widerruf.info
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    Verfasst von Roland Klaus
    Diesel-Skandal: Gericht hält möglicherweise BMW Kredit für fehlerhaft – Rückgabe des Autos möglich Der Diesel-Skandal reicht schon längst über die Marken des Volkswagen-Konzerns hinaus. Auch BMW werden Manipulationen nachgesagt. Gebrauchte Diesel-Fahrzeuge der Münchener haben massiv an Wert verloren. Jetzt hat ein Münchener Gericht angeregt, dass sich BMW mit einem Kunden über die Rückgabe eines Autos einigt. Das zeigt einen Weg auf, mit dem auch anderen Diesel-Fahrer ihre Autos geholfen werden kann.

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