checkAd

    Kündigung  1349  0 Kommentare
    Anzeige
    Facebook-Hammer: Privat-Nachrichten sind gültiger Kündigungsgrund!

    Wer nicht aufpasst, den kann Facebook seinen Job kosten. Denn: Privat-Nachrichten im Facebook--Chat oder Messenger sind ein zulässiger Kündigungsgrund. Alle Infos dazu hier bei uns!

     

    Private Nachrichten auf Facebook während der Arbeitszeit gelten nun offiziell als legitimer Kundigungsgrund - für viele Arbeitnehmer wohl ein Schock. Passt man also nicht gut genug auf und hält sich nicht an die Regeln, kann einen Facebook tatsächlich den Job kosten.

     

    Wie der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) nun bestätigte, gelten während der Arbeitszeit veröffentliche private Nachrichten auf Facebook als Kündigungsgrund.

    Grundlage dafür war ein Fall, in dem ein rumänischer Ingenieur seinen Job verlor, nachdem der Arbeitgeber dessen Facebook-Seite ausgewertet hatte.

     

    Dass private Postings als Kündigungsgrund gelten, kommt in der letzten Zeit immer häufiger vor, was zum Teil sehr wahrscheinlich an der immer stärker werdenden Medienpräsenz liegt. Trotzdessen sollte man als Arbeitgeber lieber Vorsicht walten lassen! Lästern über den Chef, sich über die Kollegen auslassen oder auch nur eine zu häufige Nutzung sozialer Netzwerke während der Arbeitszeit können als Kündigungsgründe angeführt werden - und das laut dem EGMR zu recht! Auch hetzende Aussagen, sowie diskriminierende oder rassistische Postings bieten einen Spielraum für Kündigungen.

     

    Nutzung sozialer Netzwerke während der Arbeitszeit als Kavaliersdelikt?

    Nein, denn streng genommen verletzt der Arbeitnehmer durch das Nutzen sozialer Netzwerke seine Arbeitspflicht, sofern es während der eigentlichen Arbeitszeit geschieht.

    Wurde die Nutzung nicht explizit vom Arbeitgeber ausgeschlossen, verletzt der Arbeitnehmer zwar die Pflicht, hat jedoch nicht mit einer Kündigung zu rechnen. Übersteigt das Maß der Nutzung jedoch die normale Intensität bei Weitem, so kann auch ohne ein konkretes Verbot eine Abmahnung oder Kündigung erfolgen.

    In oben genannten Fall kam es genau zu dieser überdurchschnittlich hohen Nutzung von Facebook und versendet Massen an Privat-Nachrichten via Facebook. Jetzt fragen Sie sich sehr wahrscheinlich, woher der Arbeitgeber das wissen konnte, oder? Ganz einfach: Als Arbeitgeber hat man das Recht die Arbeitspflicht des Arbeitnehmers zu kontrollieren und darf überprüfen, ob genau dieser in vollem Umfang nachgegangen wird. Wird ein Arbeitscomputer für private Zwecke zweckentfremdet, so ist dies ein Verstoß gegen die Arbeitspflicht. Zwar stellt das Lesen der Privat-Nachrichten, sowie das Auswerten der Facebook-Seite einen Eingriff in den Schutz des privaten Lebens dar, jedoch bewertete der EGMR dies als verhältnismäßig und somit in Ordnung.

    Achtung: Auch das Surfen via Smartphone während der Arbeit ist als Arbeitspflichtsverletzung einzustufen! Möchte man auf Nummer sicher gehen, so sollte man die private Nutzung sozialer Medien lieber auf den Feierabend verschieben.

     

    Firmen-Internas und Frustabbau auf Facebook? Vorsicht ist geboten!

    Sind Arbeitgeber oder Kollegen Inhalt eines Postings auf Facebook, die Unzufriedenheit oder Frust ausdrücken, so werden solche Inhalte kündigungsrelevant. Auch das Veröffentlichen von Firmen-Internas fällt unter diesen Bereich. Arbeitnehmer sollten es also tunlichst vermeiden in sozialen Netzwerken Inhalte aus dem Arbeitsleben preiszugeben. Stichwörter hier sind die im Arbeitsvertrag geregelte Treuepflicht und das Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis.

    Auch hier gilt: Lieber den Frust zuhause beim Partner oder im Freundeskreis rauslassen und sich dort alles von der Seele reden. Und im besten Fall gilt: Nur wer redet, dem kann geholfen werden. Viele Probleme auf der Arbeit lassen sich am besten im persönlichen Gespräch mit dem Betroffenen klären!

     

    Bei weiteren Fragen zum Thema Arbeitsrecht, ist die Kanzlei Mingers & Kreuzer Ihr Ansprechpartner! Kontaktieren Sie uns hierzu unter 02461-8081 oder unter info@mingers-kreuzer.de! Wir freuen uns auf Sie!

     

    Markus Mingers
    0 Follower
    Autor folgen
    Mehr anzeigen
    Markus Mingers ist Rechtsanwalt für Verbraucherrecht, sowie Arbeitsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht. Seit mehr als 20 Jahren ist er als Anwalt tätig. Als Inhaber von Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft erzielt er mit seinem Team bisher unbekannte Gewinne für Verbraucher. Er ist Experte im Bereich Rückabwicklung Lebensversicherung, Widerruf Autokredit und Verbraucherdarlehen sowie im VW Abgasskandal. Bekannt ist Markus Mingers vor allem durch seine Auftritte bei n-tv oder RTL sowie als Experte von FOCUS Online, hier ist sein Rat im Verbraucherrecht zu aktuellen Themen gefragt.
    Mehr anzeigen

    Weitere Artikel des Autors

    Verfasst von Markus Mingers
    Kündigung Facebook-Hammer: Privat-Nachrichten sind gültiger Kündigungsgrund! Wer nicht aufpasst, den kann Facebook seinen Job kosten. Denn: Privat-Nachrichten im Facebook--Chat oder Messenger sind ein zulässiger Kündigungsgrund. Alle Infos dazu hier bei uns!