Minaya Capital AG
Gläubigerversammlung macht den Weg frei für eine erfolgreiche Unternehmensentwicklung - Seite 2
1. TOP 1
Beschlussfassung über eine Neufassung von Ziffer 3.1 der Wandelanleihebedingungen
Zu Tagesordnungspunkt 1 wurde mit einer Mehrheit von 100% der abgegebenen Stimmen folgender Beschluss gefasst:
Ziffer 3.1 der Wandelanleihebedingungen wird wie folgt neu gefasst:
"Die Teilschuldverschreibungen haben eine Laufzeit vom 01.08.2013 (einschließlich) (der " Ausgabetag") bis zum 31.07.2019 (einschließlich) (die " Endfälligkeitstag") (die Zeit insgesamt die " Laufzeit")."
2. TOP 2
Beschlussfassung über eine Neufassung von Ziffer 3.4 der Wandelanleihebedingungen
Zu Tagesordnungspunkt 2 wurde mit einer Mehrheit von 100% der abgegebenen Stimmen folgender Beschluss gefasst:
Ziffer 3.4 der Wandelanleihebedingungen wird wie folgt neu gefasst:
Lesen Sie auch
"Die Zinsen sind jährlich nachträglich zur Zahlung fällig. Die Zinszahlung für die Zeiträume vom 01.08.2013 bis 31.07.2014, vom 01.08.2014 bis 31.07.2015, vom 01.08.2015 bis 31.07.2016 und vom 01.08.2016 bis 31.07.2017 waren am 01.8.2014, am 01.08.2015, am 01.08.2016 und am 01.08.2017, die Zinszahlung für den Zeitraum vom 01.08.2017 bis 31.07.2018 ist am 01.02.2019 und die letzte Zinszahlung für den Zeitraum vom 01.08.2018 bis 31.07.2019 ist am 01.08.2019 (jeweils ein " Zinsfälligkeitstag") zur Zahlung fällig. Der Zinslauf der Teilschuldverschreibungen endet mit Beginn des Tages, an dem sie zur Rückzahlung fällig werden, oder, wenn die Teilschuldverschreibung nach Ziffer 6 umgewandelt wurde, mit dem Wandlungstag nach Ziffer 6.9 bzw. mit dem Tag, an dem die Wandlungsstelle die Wandlungserklärung abgegeben hat."
3. TOP 3
Beschlussfassung über eine Neufassung von Ziffer 4.1 der Wandelanleihebedingungen
Zu Tagesordnungspunkt 3 wurde mit einer Mehrheit von 100% der abgegebenen Stimmen folgender Beschluss gefasst:
Ziffer 4.1 der Wandelanleihebedingungen wird wie folgt neu gefasst:
"Die Teilschuldverschreibungen werden am 01.08.2019 zu ihrem Nennbetrag zurückgezahlt, sofern sie nicht vorher zurückgezahlt, gewandelt oder von der Anleiheschuldnerin zurück gekauft worden sind."
4. TOP 4
Beschlussfassung über eine Neufassung von Ziffer 6.2 Satz 1 der Wandelanleihebedingungen
Zu Tagesordnungspunkt 4 wurde mit einer Mehrheit von 100% der abgegebenen Stimmen folgender Beschluss gefasst:
Ziffer 6.2 Satz 1 der Wandelanleihebedingungen wird wie folgt neu gefasst:
"Die Wandlung ist an Geschäftstagen nur in folgenden Zeiträumen ("Wandlungsfrist") möglich:
15.10.2013 - 14.12.2013
01.06.2014 - 31.08.2014
15.10.2014 - 14.12.2014
01.06.2015 - 31.08.2015
15.10.2015 - 14.12.2015
01.06.2016 - 31.08.2016
15.10.2016 - 14.12.2016
01.06.2017 - 31.08.2017
15.10.2017 - 14.12.2017
01.06.2018 - 31.07.2018
15.10.2018 - 31.07.2019
(jeweils einschließlich)."
Grünwald, im August 2018
Minaya Capital AG
Der Vorstand
(Ende)
Aussender: Minaya Capital AG
Adresse: Otto-Heilmann-Str. 18a, 82031 Grünwald
Land: Deutschland
Ansprechpartner: Jean-Pierre Ortner, Vorstand
Tel.: +49 89 921-315 550
E-Mail: investor-relations@minaya.de
Website: www.minaya-capital.de
ISIN(s): DE000A0LA2F5 (Aktie)
Börsen: Primärmarkt in Düsseldorf
[ Quelle: http://www.pressetext.com/news/20180813019 ]