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    Minaya Capital AG  2123  0 Kommentare Gläubigerversammlung macht den Weg frei für eine erfolgreiche Unternehmensentwicklung - Seite 2

    1. TOP 1
    Beschlussfassung über eine Neufassung von Ziffer 3.1 der Wandelanleihebedingungen

    Zu Tagesordnungspunkt 1 wurde mit einer Mehrheit von 100% der abgegebenen Stimmen folgender Beschluss gefasst:

    Ziffer 3.1 der Wandelanleihebedingungen wird wie folgt neu gefasst:

    "Die Teilschuldverschreibungen haben eine Laufzeit vom 01.08.2013 (einschließlich) (der " Ausgabetag") bis zum 31.07.2019 (einschließlich) (die " Endfälligkeitstag") (die Zeit insgesamt die " Laufzeit")."

    2. TOP 2
    Beschlussfassung über eine Neufassung von Ziffer 3.4 der Wandelanleihebedingungen

    Zu Tagesordnungspunkt 2 wurde mit einer Mehrheit von 100% der abgegebenen Stimmen folgender Beschluss gefasst:

    Ziffer 3.4 der Wandelanleihebedingungen wird wie folgt neu gefasst:

    "Die Zinsen sind jährlich nachträglich zur Zahlung fällig. Die Zinszahlung für die Zeiträume vom 01.08.2013 bis 31.07.2014, vom 01.08.2014 bis 31.07.2015, vom 01.08.2015 bis 31.07.2016 und vom 01.08.2016 bis 31.07.2017 waren am 01.8.2014, am 01.08.2015, am 01.08.2016 und am 01.08.2017, die Zinszahlung für den Zeitraum vom 01.08.2017 bis 31.07.2018 ist am 01.02.2019 und die letzte Zinszahlung für den Zeitraum vom 01.08.2018 bis 31.07.2019 ist am 01.08.2019 (jeweils ein " Zinsfälligkeitstag") zur Zahlung fällig. Der Zinslauf der Teilschuldverschreibungen endet mit Beginn des Tages, an dem sie zur Rückzahlung fällig werden, oder, wenn die Teilschuldverschreibung nach Ziffer 6 umgewandelt wurde, mit dem Wandlungstag nach Ziffer 6.9 bzw. mit dem Tag, an dem die Wandlungsstelle die Wandlungserklärung abgegeben hat."

    3. TOP 3
    Beschlussfassung über eine Neufassung von Ziffer 4.1 der Wandelanleihebedingungen

    Zu Tagesordnungspunkt 3 wurde mit einer Mehrheit von 100% der abgegebenen Stimmen folgender Beschluss gefasst:

    Ziffer 4.1 der Wandelanleihebedingungen wird wie folgt neu gefasst:

    "Die Teilschuldverschreibungen werden am 01.08.2019 zu ihrem Nennbetrag zurückgezahlt, sofern sie nicht vorher zurückgezahlt, gewandelt oder von der Anleiheschuldnerin zurück gekauft worden sind."

    4. TOP 4
    Beschlussfassung über eine Neufassung von Ziffer 6.2 Satz 1 der Wandelanleihebedingungen

    Zu Tagesordnungspunkt 4 wurde mit einer Mehrheit von 100% der abgegebenen Stimmen folgender Beschluss gefasst:

    Ziffer 6.2 Satz 1 der Wandelanleihebedingungen wird wie folgt neu gefasst:

    "Die Wandlung ist an Geschäftstagen nur in folgenden Zeiträumen ("Wandlungsfrist") möglich:

    15.10.2013 - 14.12.2013
    01.06.2014 - 31.08.2014
    15.10.2014 - 14.12.2014
    01.06.2015 - 31.08.2015
    15.10.2015 - 14.12.2015
    01.06.2016 - 31.08.2016
    15.10.2016 - 14.12.2016
    01.06.2017 - 31.08.2017
    15.10.2017 - 14.12.2017
    01.06.2018 - 31.07.2018
    15.10.2018 - 31.07.2019

    (jeweils einschließlich)."

    Grünwald, im August 2018

    Minaya Capital AG
    Der Vorstand

    (Ende)

    Aussender: Minaya Capital AG
    Adresse: Otto-Heilmann-Str. 18a, 82031 Grünwald
    Land: Deutschland
    Ansprechpartner: Jean-Pierre Ortner, Vorstand
    Tel.: +49 89 921-315 550
    E-Mail: investor-relations@minaya.de
    Website: www.minaya-capital.de

    ISIN(s): DE000A0LA2F5 (Aktie)
    Börsen: Primärmarkt in Düsseldorf

    [ Quelle: http://www.pressetext.com/news/20180813019 ]

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    Verfasst von Pressetext (Adhoc)
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