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     2924  0 Kommentare Diesel-Skandal: Daimler-Kunde kann manipulierten Mercedes-PKW zurückgeben

    Nun gibt es auch erste Urteile gegen Daimler-Benz AG, die eine Rücknahme von manipulierten Diesel-Fahrzeugen anordnen. Damit bestätigt sich die positive Rechtsprechung, die bereits bei Autos von Volkswagen und Audi einen entsprechenden Schadensersatz für Verbraucher vorsieht.

    Zahlreiche Besitzer von Diesel-Fahrzeugen leiden unter massivem Wertverlust ihrer Fahrzeuge sowie unter Fahrverboten. Doch immer mehr zeigt sich, dass diejenigen, die sich vor Gericht wehren, gute Chancen haben, ihre Fahrzeuge zurückzugeben oder einen Schadensersatz zu erhalten.

    Nach diversen Urteilen gegen den VW-Konzern (Volkswagen, Audi, Seat, Skoda) gibt es nun auch erste Urteile gegen die Daimler AG mit ihrer Marke Mercedes, die eine Kompensation von Wertverlusten vorsehen.

    In einem konkreten Fall ging es am Landgericht Hanau (Az. 9 O 76/18) um einen Mercedes Vito 114 CDI mit einem Motor des Typs OM 651, den Mercedes als Euro 6 Fahrzeug verkauft hatte. Der Kläger hatte das Fahrzeug als Neuwagen zum Preis von knapp 60.000 Euro gekauft und wenig später mit einer Laufleistung von nur 15.000 Euro zum Preis von 45.000 Euro verkauft. Er forderte nun von Daimler den Ersatz des Wertverlustes, der sich maßgeblich aus Berichten über Manipulationen bei diesem Fahrzeugtyp ergeben haben dürfte.

    Das Gericht sprach dem Kläger nun Schadensersatz zu, weil Daimler seinem Kunden „gemäß §826 BGB in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Weise vorsätzlich Schaden zugefügt hat, indem der Motor (…) so konstruiert wurde, dass er nur in der Prüfungssituation NOx-Mengen ausstieß, die den Grenzwerten der Euro 6 Schadstoffnorm genügten.“

    Das ist eine heftige Klatsche für den Stuttgarter Autohersteller, die sich für den Verbraucher finanziell lohnt. Er erhält den größten Teil seines Wertverlusts in Höhe von knapp 15.000 Euro zurück. Lediglich 3.570 Euro muss er sich als Nutzungsentschädigung für die rund 15.000 gefahrenen Kilometer abziehen lassen.

    Zudem muss Daimler den Schadensersatz, der an den Verbraucher zu zahlen ist, mit vier Prozent verzinsen, was die Nutzungsentschädigung fast aufwiegt. Unter dem Strich hat der Käufer das Fahrzeug somit nahezu kostenlos gefahren und keinerlei Schaden durch den Diesel-Skandal erlitten.

    Ähnlich hatte das LG Karlsruhe (18 O 24/18) entschieden, das bei einem Mercedes Benz C 200 D T-Modell die Rücknahme des Fahrzeugs anordnete.

    Diese Fälle zeigt einmal mehr, welche Chancen betroffene Verbraucher haben, wenn sie bereit sind, sich zu wehren. Die Interessengemeinschaft Widerruf bietet unter widerruf.info eine kostenlose und unverbindliche Prüfung für Käufer von Diesel-Fahrzeugen an. Dabei gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, bei denen individuell zu prüfen ist, welches Vorgehen im Einzelfall erfolgversprechend ist.

    Neben Gewährleistungsansprüchen und Schadensersatzforderungen prüfen die Anwälte der IG Widerruf dabei Ansprüche aus dem Widerruf von Kfz-Krediten oder Leasingverträgen. Formfehler in diesen Verträgen, die nach Analysen der IG Widerruf häufig vorkommen, berechtigen zum Widerruf der Finanzierung und damit zur Rückgabe des Fahrzeugs. Besonders interessant: Diese Variante steht allen Autobesitzer offen, die ihr Fahrzeug finanziert haben (Kredit oder Leasing). Ein Vorgehen ist also nicht davon abhängig, dass es sich um Diesel-Fahrzeug handelt und erst recht nicht davon, dass dem Hersteller Manipulationen nachgewiesen werden können. Die Kosten für Anwalt und Gericht werden dabei von einer Rechtsschutzversicherung übernommen. Für Kredit-Widerrufe gilt dabei: Solange der Widerruf nicht ausgesprochen wurde, kann noch eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen werden, die dann die Kosten eines Rechtsstreits übernimmt. Auch dazu erfahren Verbraucher mehr bei der IG Widerruf.

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    Roland Klaus
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    Roland Klaus arbeitet als freier Journalist und ist Gründer der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info). Sie dient als Anlaufstelle für alle, die sich zum Thema Widerrufsjoker informieren und austauschen wollen und bietet eine kostenlose Prüfung von Widerrufsklauseln in Immobiliendarlehen, Kfz-Krediten und Lebensversicherungen an. Bekannt wurde Klaus als Frankfurter Börsenreporter für n-tv, N24 und den amerikanischen Finanzsender CNBC sowie als Autor des Buches Wirtschaftliche Selbstverteidigung.

    Sie erreichen Ihn unter www.widerruf.info
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    Verfasst von Roland Klaus
    Diesel-Skandal: Daimler-Kunde kann manipulierten Mercedes-PKW zurückgeben Nun gibt es auch erste Urteile gegen Daimler-Benz AG, die eine Rücknahme von manipulierten Diesel-Fahrzeugen anordnen. Damit bestätigt sich die positive Rechtsprechung, die bereits bei Autos von Volkswagen und Audi einen entsprechenden Schadensersatz für Verbraucher vorsieht.

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