checkAd

    DGAP-News  564  0 Kommentare P&R Transpoprtcontainer: SCHIRP & PARTNER Rechtsanwälte mbB kritisieren das Vorgehen der Insolvenzverwalter. Vorsicht beim Unterzeichnen der vorbereiteten Forderungsanmeldungen in der Insolvenz! Rechtsverluste drohen! (deutsch)

    P&R Transpoprtcontainer: SCHIRP & PARTNER Rechtsanwälte mbB kritisieren das Vorgehen der Insolvenzverwalter. Vorsicht beim Unterzeichnen der vorbereiteten Forderungsanmeldungen in der Insolvenz! Rechtsverluste drohen!

    ^
    DGAP-News: SCHIRP & PARTNER Rechtsanwälte mbB / Schlagwort(e): Insolvenz/Rechtssache
    P&R Transpoprtcontainer: SCHIRP & PARTNER Rechtsanwälte mbB kritisieren das Vorgehen der Insolvenzverwalter. Vorsicht beim Unterzeichnen der vorbereiteten Forderungsanmeldungen in der Insolvenz! Rechtsverluste drohen!

    16.08.2018 / 14:08
    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

    ---------------------------------------------------------------------------

    P&R-Container: Schirp & Partner Rechtsanwälte kritisieren das Vorgehen des Insolvenzverwalters

    Investoren werden im Verfahren benachteiligt; Rechtsverluste drohen

    Die Anleger, die von den P&R-Containerinsolvenzen betroffen sind, erhalten in diesen Tagen Post von den Insolvenzverwaltern Dr. Jaffé und Dr. Heinke. Die Anleger werden aufgefordert, ihre Ansprüche im jeweiligen Insolvenzverfahren anzumelden. Hierzu haben die beiden Insolvenzverwalter Formulare beigelegt, die bereits vollständig ausgefüllt sind. Der Anleger muss nur noch unterschreiben und zurücksenden. Vordergründig ein toller Service, der den Anlegern eine Menge Arbeit abnimmt. Positiv stimmt auch, dass die beiden Insolvenzverwalter ausdrücklich die Maximalbeträge der möglichen Forderungen der Anleihegläubiger in die Formulare aufgenommen und insoweit auf kleinliche Diskussionen verzichtet haben. Also einfach unterschreiben, und alles ist gut?

    Lesen Sie auch

    Nein! Die Berliner Anwaltskanzlei Schirp & Partner Rechtsanwälte mbB, die gemeinsam mit dem Aktionsbund Aktiver Anlegerschutz e.V. derzeit etwa 700 P&R-Investoren vertritt, rät ausdrücklich dazu, diese Formulare nicht unverändert zu unterschreiben. Dies aus vier Gründen:

    Rechtsanwältin Dr. Susanne Schmidt-Morsbach von Schirp & Partner: "Die Insolvenzverwalter unterstellen, dass kein einziger Anleger Eigentum an Containern erworben habe. Daher wollen die Insolvenzverwalter auch keine Absonderungs- oder Aussonderungsrechte im Verfahren anerkennen. Dies ist nach unserer Rechtsprüfung nicht zutreffend - jedenfalls diejenigen Anleger, die konkrete Eigentumszertifikate von P&R erhalten haben, müssten Eigentümer ihrer Container geworden sein. Daher haben diese Anleger auch Sonderrechte im Insolvenzverfahren, die unbedingt mit geltend gemacht werden sollten. Es ist auch nicht zutreffend, wenn die Insolvenzverwalter in ihren Schreiben behaupten, dass das Nichtbestehen von Eigentumsrechten bereits gerichtlich geklärt worden sei. Bei der von den Insolvenzverwaltern zitierten Entscheidung handelte es sich um ein Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz, das keine abschließende Beurteilung beinhaltet."

    Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Schirp von Schirp & Partner ergänzt: "Wir beanstanden auch das formale Vorgehen der Insolvenzverwalter. Konkret stört uns Folgendes: In den Anmeldeformularen ist in sehr kleiner Schrift - direkt vor der Zeile, auf der der Anleger unterschreiben soll - ein Verzicht auf Absonderungs- und Aussonderungsrechte angebracht worden. Das Unterschieben eines solchen Verzichts ist sehr ungewöhnlich, wir haben Dergleichen noch in keinem Insolvenzverfahren erlebt. Wir glauben nicht, dass viele Anleger diesen Verzicht rechtlich einordnen können und wissen, welche Erklärung ihnen da abverlangt wird. Viele unserer Mandanten haben dieses Vorgehen der Insolvenzverwalter als Versuch einer Irreführung empfunden."

    Nach Einschätzung der Rechtsanwälte kann das Vorgehen der Insolvenzverwalter zudem dazu führen, dass den Anlegern potentiell werthaltige Ansprüche gegen die in Zug/Schweiz ansässige P&R Equipment und Finance AG verloren gehen. Rechtsanwält Dr. Wolfgang Schirp von Schirp & Partner: "Den Anlegern stehen nach den P&R-Verträgen Ansprüche aus abgetretenem Recht gegen die Schweizer P&R AG zu. Diese Ansprüche können werthaltig sein, da nach allem, was wir wissen, dort noch Vermögen vorhanden ist. Das Vorgehen der Insolvenzverwalter kann dazu führen, dass alle Verträge umgestaltet werden und die direkten Ansprüche der Anleger gegen die Schweizer Gesellschaft verloren gehen. Auch dies ist nicht im Interesse der Anleger."

    Schließlich beanstanden die Rechtsanwälte von Schirp & Partner auch, dass die Insolvenzverwalter den Versuch unternehmen, den Anlegern die Vertretung durch einen namentlich noch ungenannten Anwalt in der Gläubigerversammlung nahezulegen. Rechtsanwältin Julia Breier-Struß von Schirp & Partner: "Schon das Werben um Vollmacht auf einen unbekannten Dritten ist ungewöhnlich. Auch wird nicht dargelegt, in welcher Richtung dieser unbekannte Anwalt seine Stimmrechte wahrnehmen wird. Schließlich irritiert die diffuse Darstellung, wonach diese Vertretung "aller Voraussicht nach keine Kosten" verursachen werde. Sollen hier womöglich nur Stimmen gesammelt werden, die in der Gläubigerversammlung helfen können, die Interessen der Insolvenzverwalter durchzusetzen? In diesem Fall gehen wir ohnehin von Stimmverboten aus."

    Die Berliner Anwaltskanzlei Schirp & Partner Rechtsanwälte mbB rät daher dringend dazu, die vorbereiteten Anmeldeformulare nicht zu unterschreiben. Um keine Rechtsverluste zu erleiden, sollten die Anleger anwaltlichen Rat einholen. Sollten die Anmeldungen bereits unterschrieben zurückgeschickt worden sein, raten wir ausdrücklich zum Widerruf bzw. zur Rücknahme.

    Für weitere Informationen stehen zur Verfügung:

    Dr. Wolfgang Schirp, Dr. Susanne Schmidt-Morsbach und Julia Breier-Struß, Kanzlei Schirp & Partner Rechtsanwälte mbB, Leipziger Platz 9, 10117 Berlin, Tel. 030-3276170, e-mail Schirp@ssma.de; schmidt-morsbach@ssma.de bzw. breier-struss@ssma.de

    ---------------------------------------------------------------------------

    16.08.2018 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

    Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de

    ---------------------------------------------------------------------------

    714903 16.08.2018

    °





    dpa-AFX
    0 Follower
    Autor folgen
    Mehr anzeigen
    Die Nachrichtenagentur dpa-AFX zählt zu den führenden Anbietern von Finanz- und Wirtschaftsnachrichten in deutscher und englischer Sprache. Gestützt auf ein internationales Agentur-Netzwerk berichtet dpa-AFX unabhängig, zuverlässig und schnell von allen wichtigen Finanzstandorten der Welt.

    Die Nutzung der Inhalte in Form eines RSS-Feeds ist ausschließlich für private und nicht kommerzielle Internetangebote zulässig. Eine dauerhafte Archivierung der dpa-AFX-Nachrichten auf diesen Seiten ist nicht zulässig. Alle Rechte bleiben vorbehalten. (dpa-AFX)
    Mehr anzeigen
    Verfasst von dpa-AFX
    DGAP-News P&R Transpoprtcontainer: SCHIRP & PARTNER Rechtsanwälte mbB kritisieren das Vorgehen der Insolvenzverwalter. Vorsicht beim Unterzeichnen der vorbereiteten Forderungsanmeldungen in der Insolvenz! Rechtsverluste drohen! (deutsch) P&R Transpoprtcontainer: SCHIRP & PARTNER Rechtsanwälte mbB kritisieren das Vorgehen der Insolvenzverwalter. Vorsicht beim Unterzeichnen der vorbereiteten Forderungsanmeldungen in der Insolvenz! Rechtsverluste drohen! ^ DGAP-News: SCHIRP & …

    Schreibe Deinen Kommentar

    Disclaimer