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     1328  0 Kommentare Deutsche Bank, Commerzbank, DSL, ING Diba: Baufi kündigen ohne Vorfälligkeitsentschädigung

    Wer eine Immobilie verkaufen will oder den Zins einer laufenden Baufinanzierung radikal senken will, sollte sich mit dem sogenannten Kündigungsjoker beschäftigen. Denn Formfehler in vielen Krediten ermöglichen dem Kunden die Kündigung trotz laufender Zinsbindung - ganz ohne Vorfälligkeitsentschädigung.

    Die Interessengemeinschaft Widerruf hat in den letzten Jahren vielen Hundert Verbraucher beim erfolgreichen Widerruf ihrer Baufinanzierung geholfen. Eine neue Analyse eröffnet nun Chancen auf den vorzeitigen Ausstieg aus vielen Krediten, die bislang über den Widerruf nur schwer angreifbar sind. Betroffen sind zehntausende Baufinanzierungen vor allem bei Commerzbank, Deutsche Bank, BHW und DSL. 

    Kreditinstitute müssen private Kreditnehmer seit Juni 2010 im Darlehensvertrag über ihre Kündigungsrechte informieren. Fehlen diese Informationen oder sind sie unvollständig, so ist der Kunde gemäß §494 Abs. 6 BGB zur jederzeitigen Kündigung berechtigt. Bei Baufinanzierungen darf dabei keine Vorfälligkeitsentschädigung verlangt werden – auch wenn die Zinsbindung noch länger läuft.

    Insgesamt gibt es mehrere Kündigungsrechte, beispielsweise ein ordentliches Kündigungsrecht (§489 BGB) und Kündigungsrechte aus wichtigem Grund (§§490 und 314 BGB). Letztere greifen beispielsweise beim Verkauf der Immobilie. Auf alle diese Rechte muss der Kreditvertrag hinweisen. Fehlen diese Hinweise oder sind sie unvollständig, so ist der Vertrag fehlerhaft und die Baufinanzierung kann vom Kunden gekündigt werden (so auch das OLG Koblenz 8 U 241/15)

    Nach Analysen der Interessengemeinschaft Widerruf weisen die Kreditverträge etlicher Banken diese Fehler auf und sind daher kündbar. Wurde der Vertrag bereits durch Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung beendet, so kann dieser Betrag zurückgefordert werden. Interessanterweise tritt dieser Fehler insbesondere bei Kreditinstituten auf, deren Kreditverträge kaum über falsche Widerrufsbelehrungen („Widerrufsjoker) angreifbar sind. Stattdessen greift aber dort nun der Kündigungsjoker.

    Deutsche Bank: In den von uns untersuchten Baufinanzierungen weist die Deutsche Bank lediglich auf ihr eigenes Kündigungsrecht hin – nicht jedoch auf das Kündigungsrecht des Kunden. Die Verträge sind daher stark fehlerhaft.

    Commerzbank: Hier finden sich zwar Hinweise auf ein Kündigungsrecht des Kunden, doch sind diese unvollständig. So fehlt beispielsweise der Hinweis auf das ordentliche Kündigungsrecht. Auch das ist ein substanzieller Fehler.

    DSL Bank: Auch die DSL Bank weist zwar in den AGBs auf ein Kündigungsrecht des Kunden hin. Dies ist jedoch nach Ansicht unserer Anwälte absolut unzureichend und lückenhaft.

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    Roland Klaus
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    Roland Klaus arbeitet als freier Journalist und ist Gründer der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info). Sie dient als Anlaufstelle für alle, die sich zum Thema Widerrufsjoker informieren und austauschen wollen und bietet eine kostenlose Prüfung von Widerrufsklauseln in Immobiliendarlehen, Kfz-Krediten und Lebensversicherungen an. Bekannt wurde Klaus als Frankfurter Börsenreporter für n-tv, N24 und den amerikanischen Finanzsender CNBC sowie als Autor des Buches Wirtschaftliche Selbstverteidigung.

    Sie erreichen Ihn unter www.widerruf.info
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    Verfasst von Roland Klaus
    Deutsche Bank, Commerzbank, DSL, ING Diba: Baufi kündigen ohne Vorfälligkeitsentschädigung Wer eine Immobilie verkaufen will oder den Zins einer laufenden Baufinanzierung radikal senken will, sollte sich mit dem sogenannten Kündigungsjoker beschäftigen. Denn Formfehler in vielen Krediten ermöglichen dem Kunden die Kündigung trotz laufender Zinsbindung - ganz ohne Vorfälligkeitsentschädigung.

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