Handelskrisen
Expats in der Türkei und China beklagen hohe Gehaltseinbußen (FOTO)
Hamburg (ots) -
- Querverweis: Bildmaterial ist abrufbar unter
http://www.presseportal.de/bilder -
Die aktuellen Währungskrisen in der Türkei und in China haben auch
erhebliche Auswirkungen auf dorthin entsandte Mitarbeiter (Expats).
Die türkische Lira und der chinesische Yuan sind derzeit unter
anderem aufgrund des Handelsstreits mit den USA von starken
Schwankungen betroffen. Darunter leiden auch Mitarbeiter
internationaler Unternehmen, die in diese Länder entsandt
beziehungsweise versetzt wurden.
Insbesondere Expats, die mit einem lokalen Arbeitsvertrag in der
Türkei oder in China ausgestattet sind, müssen wegen der
Währungsschwankungen nun teils erhebliche Gehaltsbußen in Kauf
nehmen. Der Grund: Auch wenn sie von einem deutschen Unternehmen ins
Ausland versetzt worden sind, beispielsweise in eine
Tochtergesellschaft, ist bei einer lokalen Festanstellung das
ausländische Unternehmen zivilrechtlicher Arbeitgeber. Das bedeutet,
dass die Auslandsmitarbeiter auf der türkischen beziehungsweise
chinesischen Payroll laufen, die Gehaltsabrechnung also im Gastland
erfolgt. Sinkt der Wert der türkischen Lira oder des chinesischen
Yuan, verliert das Gehalt entsprechend an Wert. Bemessungsgrundlage
für Expat-Gehälter ist jedoch in der Regel der Lohn in Deutschland.
Unternehmen sollten Expat-Verträge anpassen
"Der Wertverlust dieser beiden Währungen ist aktuell in der Tat
ein ernstzunehmendes Thema bei den Expats. Unternehmen sind daher
grundsätzlich gut beraten, wenn sie durch Vertragsanpassungen den
finanziellen Nachteil einer instabilen Währung für ihre in China und
in der Türkei eingesetzten Mitarbeiter ausgleichen", rät Omer Dotou,
Global-Mobility-Experte bei der zur BDAE Gruppe gehörenden BDAE
Consult. Allein die türkische Lira hatte zuletzt eine negative
Kursänderung von mehr als einem Drittel.
Arbeitgeber könnten zwar argumentieren, dass Mitarbeiter in der
Türkei und in China zu den lokalen Bedingungen angestellt sind und
die einheimischen Mitarbeiter ebenfalls keinen Ausgleich bei einer
Talfahrt der Währung erhielten. Und in der Tat spielt das Thema
Wechselkursdisparitäten bei lokalen Expat-Verträgen meistens kaum
eine Rolle, allerdings werden Mitarbeiter mit der Zielsetzung in eine
Tochtergesellschaft ins Ausland geschickt, die Interessen der
deutschen Muttergesellschaft zu verfolgen, meint Dotou. Er hält die
Anpassung von Gehältern betroffener Mitarbeiter deshalb für eine
rechtlich notwendige Maßnahme.
Geldeinbußen für deutsche Unternehmen im Ausland
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Die aktuellen Währungskrisen in der Türkei und in China haben auch
erhebliche Auswirkungen auf dorthin entsandte Mitarbeiter (Expats).
Die türkische Lira und der chinesische Yuan sind derzeit unter
anderem aufgrund des Handelsstreits mit den USA von starken
Schwankungen betroffen. Darunter leiden auch Mitarbeiter
internationaler Unternehmen, die in diese Länder entsandt
beziehungsweise versetzt wurden.
Insbesondere Expats, die mit einem lokalen Arbeitsvertrag in der
Türkei oder in China ausgestattet sind, müssen wegen der
Währungsschwankungen nun teils erhebliche Gehaltsbußen in Kauf
nehmen. Der Grund: Auch wenn sie von einem deutschen Unternehmen ins
Ausland versetzt worden sind, beispielsweise in eine
Tochtergesellschaft, ist bei einer lokalen Festanstellung das
ausländische Unternehmen zivilrechtlicher Arbeitgeber. Das bedeutet,
dass die Auslandsmitarbeiter auf der türkischen beziehungsweise
chinesischen Payroll laufen, die Gehaltsabrechnung also im Gastland
erfolgt. Sinkt der Wert der türkischen Lira oder des chinesischen
Yuan, verliert das Gehalt entsprechend an Wert. Bemessungsgrundlage
für Expat-Gehälter ist jedoch in der Regel der Lohn in Deutschland.
Unternehmen sollten Expat-Verträge anpassen
"Der Wertverlust dieser beiden Währungen ist aktuell in der Tat
ein ernstzunehmendes Thema bei den Expats. Unternehmen sind daher
grundsätzlich gut beraten, wenn sie durch Vertragsanpassungen den
finanziellen Nachteil einer instabilen Währung für ihre in China und
in der Türkei eingesetzten Mitarbeiter ausgleichen", rät Omer Dotou,
Global-Mobility-Experte bei der zur BDAE Gruppe gehörenden BDAE
Consult. Allein die türkische Lira hatte zuletzt eine negative
Kursänderung von mehr als einem Drittel.
Arbeitgeber könnten zwar argumentieren, dass Mitarbeiter in der
Türkei und in China zu den lokalen Bedingungen angestellt sind und
die einheimischen Mitarbeiter ebenfalls keinen Ausgleich bei einer
Talfahrt der Währung erhielten. Und in der Tat spielt das Thema
Wechselkursdisparitäten bei lokalen Expat-Verträgen meistens kaum
eine Rolle, allerdings werden Mitarbeiter mit der Zielsetzung in eine
Tochtergesellschaft ins Ausland geschickt, die Interessen der
deutschen Muttergesellschaft zu verfolgen, meint Dotou. Er hält die
Anpassung von Gehältern betroffener Mitarbeiter deshalb für eine
rechtlich notwendige Maßnahme.
Geldeinbußen für deutsche Unternehmen im Ausland