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    Handelskrisen  392  0 Kommentare Expats in der Türkei und China beklagen hohe Gehaltseinbußen (FOTO)

    Hamburg (ots) -

    - Querverweis: Bildmaterial ist abrufbar unter
    http://www.presseportal.de/bilder -

    Die aktuellen Währungskrisen in der Türkei und in China haben auch
    erhebliche Auswirkungen auf dorthin entsandte Mitarbeiter (Expats).
    Die türkische Lira und der chinesische Yuan sind derzeit unter
    anderem aufgrund des Handelsstreits mit den USA von starken
    Schwankungen betroffen. Darunter leiden auch Mitarbeiter
    internationaler Unternehmen, die in diese Länder entsandt
    beziehungsweise versetzt wurden.

    Insbesondere Expats, die mit einem lokalen Arbeitsvertrag in der
    Türkei oder in China ausgestattet sind, müssen wegen der
    Währungsschwankungen nun teils erhebliche Gehaltsbußen in Kauf
    nehmen. Der Grund: Auch wenn sie von einem deutschen Unternehmen ins
    Ausland versetzt worden sind, beispielsweise in eine
    Tochtergesellschaft, ist bei einer lokalen Festanstellung das
    ausländische Unternehmen zivilrechtlicher Arbeitgeber. Das bedeutet,
    dass die Auslandsmitarbeiter auf der türkischen beziehungsweise
    chinesischen Payroll laufen, die Gehaltsabrechnung also im Gastland
    erfolgt. Sinkt der Wert der türkischen Lira oder des chinesischen
    Yuan, verliert das Gehalt entsprechend an Wert. Bemessungsgrundlage
    für Expat-Gehälter ist jedoch in der Regel der Lohn in Deutschland.

    Unternehmen sollten Expat-Verträge anpassen

    "Der Wertverlust dieser beiden Währungen ist aktuell in der Tat
    ein ernstzunehmendes Thema bei den Expats. Unternehmen sind daher
    grundsätzlich gut beraten, wenn sie durch Vertragsanpassungen den
    finanziellen Nachteil einer instabilen Währung für ihre in China und
    in der Türkei eingesetzten Mitarbeiter ausgleichen", rät Omer Dotou,
    Global-Mobility-Experte bei der zur BDAE Gruppe gehörenden BDAE
    Consult. Allein die türkische Lira hatte zuletzt eine negative
    Kursänderung von mehr als einem Drittel.

    Arbeitgeber könnten zwar argumentieren, dass Mitarbeiter in der
    Türkei und in China zu den lokalen Bedingungen angestellt sind und
    die einheimischen Mitarbeiter ebenfalls keinen Ausgleich bei einer
    Talfahrt der Währung erhielten. Und in der Tat spielt das Thema
    Wechselkursdisparitäten bei lokalen Expat-Verträgen meistens kaum
    eine Rolle, allerdings werden Mitarbeiter mit der Zielsetzung in eine
    Tochtergesellschaft ins Ausland geschickt, die Interessen der
    deutschen Muttergesellschaft zu verfolgen, meint Dotou. Er hält die
    Anpassung von Gehältern betroffener Mitarbeiter deshalb für eine
    rechtlich notwendige Maßnahme.

    Geldeinbußen für deutsche Unternehmen im Ausland
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