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     896  0 Kommentare Diesel-Skandal: Kfz Kredit Widerruf als Mittel gegen Software Update und Stilllegung -

    Für etliche Besitzer von Diesel-Fahrzeugen, die sich bisher gegen Software-Updates gewehrt haben, wird es jetzt eng. Ihnen droht die Aberkennung der Betriebserlaubnis für ihr Auto durch das KBA, das Kraftfahrzeugbundesamt. So können Sie sich wehren.

    Auf den ersten Blick klingt das Schreiben noch recht harmlos. Es geht um eine Rückrufaktion für das eigene Fahrzeug. Das bedeutet normalerweise eine Reparatur des Autos durch den Hersteller. Doch hier schreibt nicht Audi, der Hersteller – sondern die Zulassungsbehörde der Stadt Leipzig. Und damit wird es ernst. Denn die Behörde plant, so heißt es in dem Schreiben, „den Betrieb des Fahrzeugs kostenpflichtig zu untersagen“.

    Das Auto ist ein Audi A4 Diesel, etwas mehr als vier Jahre alt, mit dem von Volkswagen, Audi und anderen VW-Marken manipulierten Motor EA 189. Gekauft als „junger Gebrauchter“ vor zweieinhalb Jahren für 30.000 Euro. Wert heute: vielleicht noch ein paar Tausender. Sein Besitzer hat sich bisher gegen das sogenannte Software-Update gewehrt, das ihm Audi angeboten hat. Zu viel Negatives liest man darüber: weniger Leistung, höherer Verschleiß, mehr Verbrauch.

    Doch nun schlägt die Behörde zu: Ohne Software-Update muss das Auto abgemeldet werden. Sie räumt eine Frist von 14 Tagen ein, um „die Teilnahme des Autos an der Rückrufaktion nachzuweisen“. Ansonsten: Entzug der Betriebserlaubnis.

    Dieses Schreiben ist kein Einzelfall. Im Dutzend erhalten derzeit VW, Audi und Skoda-Fahrer, die sich durch die Anwälte der Interessengemeinschaft Widerruf vertreten lassen, diese Briefe von ihren lokalen Zulassungsbehörden. Doch es gibt eine Möglichkeit, wie sich Verbraucher gegen die Stilllegung wehren können. Das zeigt ein aktueller Beschluss des Verwaltungsgerichts Karlsruhe (Az. 12 K 16702/17), der wenige Tage alt ist.

    Im dort vorliegenden Fall hatte ein Verbraucher die Verfügung über die Stilllegung seines Autos erhalten, weil er nicht am Software-Update teilgenommen hatte. Er legte Widerspruch ein und bekam Recht. Das Gericht begründet dies damit, dass der Entzug der Betriebserlaubnis ein solch schwerwiegender Schritt ist, dass er von der Behörde ausführlich begründet werden müsse.

    So „muss aus der Begründung nachvollziehbar hervorgehen, dass und aus welchen besonderen Gründen die Behörde im konkreten Fall dem besonderen öffentlichen Interesse an der sofortigen Vollziehung des Verwaltungsakts Vorrang vor dem Aufschubinteresse des Betroffenen einräumt“, schreiben die Richter. Zudem müssten die „Besonderheiten des Einzelfalls“ berücksichtigt werden. Dies passiert aber in den Schreiben, mit denen die Behörde den Entzug der Fahrerlaubnis ankündigen, regelmäßig nicht.

    Klar ist, dass ein solcher Beschluss zunächst aufschiebende Wirkung hat. Daher sollten Verbraucher, die sich effektiv gegen Stilllegung und Wertverlust ihrer Fahrzeuge wehren wollen, weitere Schritte gehen. Das kann eine Schadensersatzklage gegen den Hersteller sein, vor allem wenn es sich um Fahrzeuge aus dem VW-Konzern handelt. Spätestens nach dem jüngsten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Sachen Fahrverbot dürfte ein Schaden des Autobesitzers offensichtlich sein. In diesen Fällen kann argumentiert werden, dass ein zwangsweises Software-Update allein schon deshalb nicht vorgenommen werden darf, weil es den Nachweis der Motoren-Manipulationen erschweren würde.

    Alternativ kommt auch der Widerruf des Finanzierungsvertrags in Frage, wenn das Auto über Kredit oder Leasing gekauft. Hier kann aufgrund zahlreicher Formfehler die Rückabwicklung des Finanzierungsgeschäfts und damit die Rückgabe des Automobils erreicht werden. Besonders interessant: Dieser Weg steht allen Verbrauchern offen, unabhängig von Marke und Motorenart. Grundsätzlich können also Besitzer sämtlicher Marken dieses Vorgehen prüfen lassen – auch dann, wenn sie keinen Diesel fahren.

    Betroffene Verbraucher können kostenlos und unverbindlich bei der Interessengemeinschaft Widerruf durch erfahrene Anwälte prüfen lassen, welche  Möglichkeiten ihnen offen stehen, sich gegen Wertverlust, Fahrverbot oder Entzug der Fahrerlaubnis zu wehren.

     

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    Roland Klaus
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    Roland Klaus arbeitet als freier Journalist und ist Gründer der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info). Sie dient als Anlaufstelle für alle, die sich zum Thema Widerrufsjoker informieren und austauschen wollen und bietet eine kostenlose Prüfung von Widerrufsklauseln in Immobiliendarlehen, Kfz-Krediten und Lebensversicherungen an. Bekannt wurde Klaus als Frankfurter Börsenreporter für n-tv, N24 und den amerikanischen Finanzsender CNBC sowie als Autor des Buches Wirtschaftliche Selbstverteidigung.

    Sie erreichen Ihn unter www.widerruf.info
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    Verfasst von Roland Klaus
    Diesel-Skandal: Kfz Kredit Widerruf als Mittel gegen Software Update und Stilllegung - Für etliche Besitzer von Diesel-Fahrzeugen, die sich bisher gegen Software-Updates gewehrt haben, wird es jetzt eng. Ihnen droht die Aberkennung der Betriebserlaubnis für ihr Auto durch das KBA, das Kraftfahrzeugbundesamt. So können Sie sich wehren.

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