checkAd

    Oberlandesgericht  414  0 Kommentare Sixt-Werbung mit Gewerkschaftsboss ist zulässig

    DRESDEN (dpa-AFX) - Der Chef der Lokführergewerkschaft (GDL), Claus Weselsky, muss eine Werbung des Autovermieters Sixt mit seinem Foto und der Bezeichnung "Mitarbeiter des Monats" hinnehmen. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Dresden am Dienstag und wies damit die Berufung des Klägers gegen ein Urteil des Landgerichts Leipzig zurück (Az.: 4 U 182218). Einen Anspruch auf Zahlung einer Lizenzgebühr habe er ebenfalls nicht. Weselskys Persönlichkeitsrecht stehe in diesem Fall hinter der Meinungsfreiheit des Autovermieters zurück.

    Zur Begründung hieß es, Weselsky müsse als Person des öffentlichen Lebens bei vorrangigem öffentlichen Informationsinteresse auch die Vereinnahmung im Rahmen von Werbung hinnehmen. Das sei hier gegeben. Die Veröffentlichung des Bildes habe keine Einwilligung von Weselsky gebraucht, und es entstehe auch nicht der Eindruck, dass dieser sich mit dem beworbenen Produkt identifiziere - vielmehr hätten die Adressaten den satirischen Charakter der Werbung erkannt.

    Eine Revision wurde nicht zugelassen. Gegen die Entscheidung kann nun noch Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof eingelegt werden. Sixt hatte anlässlich der Lokführerstreiks 2014 und 2015 eine Anzeige mit einem Foto des GDL-Chefs mit der Bildunterschrift "Mitarbeiter des Monats" veröffentlicht./krk/DP/she





    Diskutieren Sie über die enthaltenen Werte



    dpa-AFX
    0 Follower
    Autor folgen
    Mehr anzeigen
    Die Nachrichtenagentur dpa-AFX zählt zu den führenden Anbietern von Finanz- und Wirtschaftsnachrichten in deutscher und englischer Sprache. Gestützt auf ein internationales Agentur-Netzwerk berichtet dpa-AFX unabhängig, zuverlässig und schnell von allen wichtigen Finanzstandorten der Welt.

    Die Nutzung der Inhalte in Form eines RSS-Feeds ist ausschließlich für private und nicht kommerzielle Internetangebote zulässig. Eine dauerhafte Archivierung der dpa-AFX-Nachrichten auf diesen Seiten ist nicht zulässig. Alle Rechte bleiben vorbehalten. (dpa-AFX)
    Mehr anzeigen

    Verfasst von dpa-AFX
    Oberlandesgericht Sixt-Werbung mit Gewerkschaftsboss ist zulässig Der Chef der Lokführergewerkschaft (GDL), Claus Weselsky, muss eine Werbung des Autovermieters Sixt mit seinem Foto und der Bezeichnung "Mitarbeiter des Monats" hinnehmen. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Dresden am Dienstag und wies …

    Schreibe Deinen Kommentar

    Disclaimer