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    CTS Eventim  373  0 Kommentare BGH-Urteil zu Ticketdirect kostet nur Bruchteil des Umsatzes

    MÜNCHEN (dpa-AFX) - Das Aus für die pauschale Gebühr für Eintrittskarten zum Selberausdrucken kostet den Konzertveranstalter und Ticketverkäufer CTS Eventim rund eine Million Euro Konzernumsatz. Nach Einschätzung des MDax-Unternehmens fallen die wirtschaftlichen Folgen für CTS damit moderat aus, wie der Konzern am Freitag in einer Stellungnahme in München erklärte. CTS hatte allein im ersten Halbjahr seine Erlöse um fast ein Viertel auf knapp 607 Millionen gesteigert.

    Die CTS-Aktie war am Vorabend wegen des negativen Urteils des Bundesgerichtshofs (BGH) auf das tiefste Niveau seit März 2017 eingeknickt. Der BGH hatte entschieden, dass eine pauschale Gebühr in Höhe von 2,50 Euro für die elektronische Übermittlung einer Eintrittskarte zum Selbstausdrucken unzulässig sei.

    CTS Eventim wies nun darauf hin, dass die vom Urteil betroffenen Ticketbuchungen nur etwa 5 Prozent der über die Verkaufsplattform eventim.de verarbeiteten Kundenaufträge ausmachten. Das Unternehmen will nun die erforderlichen Anpassungen beim sogenannten Ticketdirect-Verkauf vornehmen, sobald die ausführliche Begründung für den Gerichtsentscheid vorliegt. Sollte das Urteil es zulassen, behält sich CTS Eventim vor, auch künftig eine - wenn auch geringere Gebühr - für seinen Service zu erheben, wie ein Sprecher erklärte. Das BGH habe darauf hingewiesen, dass eine Anpassung der Gebühr durchaus zulässig sein kann./tav/she





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