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     979  0 Kommentare Widerrufsjoker: So beenden Sie ein Forward-Darlehen vorzeitig

    Viele Immobilienbesitzer haben gerade in den Jahren 2010 bis 2013 eine Forward-Baufinanzierung abgeschlossen, um sich die damals vermeintlich niedrigen ZInsen von drei bis vier Prozent langfristig zu sichern. Dumm nur: Die Zinsen haben sich seitdem nochmal mehr als halbiert. Allerdings gibt es ein Mittel, um aus diesen langfristigen Verträgen auszusteigen: den sogenannten Widerrufsjoker.

    Formfehler in zahlreichen Kreditverträgen sorgen dafür, dass die Widerrufsfrist für Verbraucher nicht zu laufen beginnt. Somit kann der Widerruf noch Jahre nach Abschluss der Baufinanzierung ausgesprochen werden - und zwar unabhängig davon, ob es sich um ein "normales" Darlehen oder ein Forward-Darlehen essen. 

    Mit Hilfe der Interessengemeinschaft Widerruf können Verbraucher den Weg zum Widerrufsjoker von Anfang bis Ende gehen. Mehr als 10.000 Kreditverträge wurden bislang geprüft. Rund 70 Prozent davon erfüllen die Kriterien für den Widerrufsjoker. Fünf Schritte führen dabei zum Erfolg – oder zur Gewissheit, dass der Widerruf des Darlehens nicht infrage kommt.

     

    Prüfung des Darlehensvertrags

    Erster Schritt ist dabei die Prüfung des Darlehensvertrags durch einen erfahrenen und fachkundigen Anwalt. Die IG Widerruf bietet diesen Service kostenlos und unverbindlich an. Im Rahmen dieser Prüfung erfahren Sie, ob der Darlehensvertrag fehlerhaft ist. Zudem sagen Ihnen die Anwälte, welche konkreten nächsten Schritte sinnvoll und nötig sind.  Besonders aussichtsreich sind Baufinanzierungen folgender Banken: ING Diba, Sparkassen, Deutsche Bank, Commerzbank, DSL Bank. Allerdings ist eine pauschale Aussage nicht möglich – es kommt immer auf eine Prüfung des Einzelfalls an.

     

    Ermittlung der Kosten und weiteres Vorgehen

    Wenn dieser erste Schritt ergibt, dass der Kreditvertrag fehlerhaft ist, dann sollten Sie den nächsten Schritt gehen. Während die Prüfung des Darlehensvertrags kostenlos ist, ist die anwaltliche Durchsetzung des Widerrufs mit Kosten für den Anwalt und ggf. für eine Klage verbunden. Diese Kosten sind recht unterschiedlich und hängen unter anderem von der Kreditsumme und der Summe der bisher gezahlten Zinsen und Tilgungen ab. Unter bestimmten Umständen greift eine Rechtsschutzversicherung, die manchmal auch noch vor dem Widerruf abgeschlossen werden kann. Näheres dazu unter www.widerruf.info/rechtsschutzversicherung. Fragen Sie den prüfenden Anwalt, wie hoch in Ihrem konkreten Fall die Kosten wären!

     

    Prüfung einer Prozessfinanzierung

    Greift keine Rechtsschutzversicherung und scheuen Sie das Kostenrisiko, dann könnte eine Prozessfinanzierung die Lösung sein. In diesem Fall geht der Prozessfinanzierer für sämtliche Kosten in Vorleistung. Erst wenn der Widerruf erfolgreich umgesetzt wurde, zahlen Sie ein Erfolgshonorar, das sich an der Ersparnis bemisst, die Sie durch den Widerrufsjoker erreicht haben. Gelingt es nicht, eine Ersparnis zu erzielen, dann haben Sie in diesem Modell auch keine Kosten. Aber Vorsicht: Natürlich werden nicht alle Fälle für eine Prozessfinanzierung akzeptiert. Auch hier ist eine entsprechende Prüfung die Voraussetzung.  

     

    Anschlussfinanzierung / Umschuldung

    Ein erfolgreicher Widerruf führt in der Regel zur Beendigung des Darlehens. Daher sollten Sie sich rechtzeitig nach einer Anschlussfinanzierung umsehen. Auch dabei ist die IG Widerruf behilflich. Solange Ihre Bonität stimmt, sollte die Umschuldung kein Problem darstellen. Zwar gibt es einige Banken, die keinen Kredit bieten, wenn der Kunde vorher den Widerrufsjoker gezogen hat. Dem stehen aber mehr als genügend Kreditinstitute gegenüber, die damit keine Probleme haben.

     

    Vorgehen mit Augenmaß

    Wenn diese Vorarbeiten getan sind, ist es Zeit, mit dem Widerruf loszulegen. Ohne Anwalt ist ein Vorgehen wenig aussichtsreich, da die Kreditinstitute nach unserer Erfahrung den Widerruf des Kunden zurückweisen und Ihnen erklären, warum alles seine Richtigkeit hat. Lassen Sie sich dadurch nicht verunsichern. Besprechen Sie mit Ihrem Anwalt das konkrete Vorgehen. In der Regel wird er damit beginnen, die Bank anzuschreiben. Das ist das sogenannte außergerichtliche Vorgehen. Lässt sich damit kein befriedigendes Ergebnis erzielen, wäre eine Klage der nächste Schritt. Doch ein Prozess lässt sich häufig vermeiden, wenn beide Seiten Kompromissbereitschaft zeigen. Deswegen ist ein Vorgehen mit Augenmaß sinnvoll.

     

    Fazit:  Der Widerrufsjoker bietet Immobilienbesitzern die Chance, viel Geld zu sparen. Doch diese Chance gibt es nicht ganz ohne Risiko und auch nicht ohne Kosten. Manchmal ist der Weg zum Widerrufsjoker lang und mühsam. Informieren Sie sich mit Hilfe der Interessengemeinschaft Widerruf und lassen Sie Ihren Kreditvertrag im ersten Schritt kostenlos und unverbindlich unter prüfen.


    Roland Klaus
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    Roland Klaus arbeitet als freier Journalist und ist Gründer der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info). Sie dient als Anlaufstelle für alle, die sich zum Thema Widerrufsjoker informieren und austauschen wollen und bietet eine kostenlose Prüfung von Widerrufsklauseln in Immobiliendarlehen, Kfz-Krediten und Lebensversicherungen an. Bekannt wurde Klaus als Frankfurter Börsenreporter für n-tv, N24 und den amerikanischen Finanzsender CNBC sowie als Autor des Buches Wirtschaftliche Selbstverteidigung.

    Sie erreichen Ihn unter www.widerruf.info
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    Verfasst von Roland Klaus
    Widerrufsjoker: So beenden Sie ein Forward-Darlehen vorzeitig Viele Immobilienbesitzer haben gerade in den Jahren 2010 bis 2013 eine Forward-Baufinanzierung abgeschlossen, um sich die damals vermeintlich niedrigen ZInsen von drei bis vier Prozent langfristig zu sichern. Dumm nur: Die Zinsen haben sich seitdem nochmal mehr als halbiert. Allerdings gibt es ein Mittel, um aus diesen langfristigen Verträgen auszusteigen: den sogenannten Widerrufsjoker.