Rheinische Post
Deutsche Umwelthilfe will mit neuer Eingabe vor Gericht Fahrverbote in Düsseldorf durchsetzen
Düsseldorf (ots) - Die Deutsche Umwelthilfe sieht den am Dienstag
vorgelegten Luftreinhalteplan für die Stadt Düsseldorf als Beleg
dafür, dass das Verwaltungsgericht Düsseldorf Fahrverbote mit der
Drohung eines Zwangsgeldes durchsetzen muss. Dies hat sie in einem
Schreiben an das Verwaltungsgericht von Freitag klargemacht, aus dem
die Düsseldorfer "Rheinische Post" (Montag) zitiert. Jürgen Resch,
Geschäftsführer der Umwelthilfe sagt: "Der vorgelegte
Luftreinhalteplan widerspricht derart klar den Vorgaben für eine
saubere Luft, dass wir schnell die Androhung eines Zwangsgeldes gegen
das Land NRW erwarten. Nur so kann die weitere Gefährdung des Lebens
vieler Menschen vermieden werden." Der Hauptvorwurf der Umwelthilfe
ist, dass der Luftreinhalteplan in mehreren Straßen erst im Jahr 2024
vorsieht, die von der EU festgelegten Grenzwerte für Stickdioxide
einzuhalten und trotzdem auf Fahrverbote verzichte. Das
Bundesverwaltungsgericht hatte dagegen festgelegt,
Verkehrsverbote seien zu ergreifen, wenn sie die "einzig geeigneten
Maßnahmen zur schnellstmöglichen Einhaltung überschrittener
Stickdioxid-Grenzwerte" sind. Angesichts dessen sei "gänzlich
unverständlich", so die Umwelthilfe, dass sogar auf Fahrverbote für
die alten Euro-4-Fahrzeuge verzichtet wird. Das Papier wirft der
Bezirksregierung vor, die Effekte eines Fahrverbotes in einer
denkbaren Umweltzone gezielt heruntergerechnet zu haben, um es so als
"unverhältnismäßig" abzulehnen. So gehe man von extrem großzügigen
Ausnahmeregeln für Anwohner aus und habe einen Gürtel von
Hauptverkehrstraßen rund um die Innenstadt vom Fahrverbot
ausgenommen. In der Eingabe heißt es: "Hauptverkehrsstraßen sind
sachlogisch die Straßen mit den höchsten Immissionen. Eine bloße
Innenstadtzone, die die Hauptverkehrsstraßen ausnimmt, kann
naturgemäß nur eine beschränkte Wirkung entfalten."
OTS: Rheinische Post
newsroom: http://www.presseportal.de/nr/30621
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Pressekontakt:
Rheinische Post
Redaktion
Telefon: (0211) 505-2621
vorgelegten Luftreinhalteplan für die Stadt Düsseldorf als Beleg
dafür, dass das Verwaltungsgericht Düsseldorf Fahrverbote mit der
Drohung eines Zwangsgeldes durchsetzen muss. Dies hat sie in einem
Schreiben an das Verwaltungsgericht von Freitag klargemacht, aus dem
die Düsseldorfer "Rheinische Post" (Montag) zitiert. Jürgen Resch,
Geschäftsführer der Umwelthilfe sagt: "Der vorgelegte
Luftreinhalteplan widerspricht derart klar den Vorgaben für eine
saubere Luft, dass wir schnell die Androhung eines Zwangsgeldes gegen
das Land NRW erwarten. Nur so kann die weitere Gefährdung des Lebens
vieler Menschen vermieden werden." Der Hauptvorwurf der Umwelthilfe
ist, dass der Luftreinhalteplan in mehreren Straßen erst im Jahr 2024
vorsieht, die von der EU festgelegten Grenzwerte für Stickdioxide
einzuhalten und trotzdem auf Fahrverbote verzichte. Das
Bundesverwaltungsgericht hatte dagegen festgelegt,
Verkehrsverbote seien zu ergreifen, wenn sie die "einzig geeigneten
Maßnahmen zur schnellstmöglichen Einhaltung überschrittener
Stickdioxid-Grenzwerte" sind. Angesichts dessen sei "gänzlich
unverständlich", so die Umwelthilfe, dass sogar auf Fahrverbote für
die alten Euro-4-Fahrzeuge verzichtet wird. Das Papier wirft der
Bezirksregierung vor, die Effekte eines Fahrverbotes in einer
denkbaren Umweltzone gezielt heruntergerechnet zu haben, um es so als
"unverhältnismäßig" abzulehnen. So gehe man von extrem großzügigen
Ausnahmeregeln für Anwohner aus und habe einen Gürtel von
Hauptverkehrstraßen rund um die Innenstadt vom Fahrverbot
ausgenommen. In der Eingabe heißt es: "Hauptverkehrsstraßen sind
sachlogisch die Straßen mit den höchsten Immissionen. Eine bloße
Innenstadtzone, die die Hauptverkehrsstraßen ausnimmt, kann
naturgemäß nur eine beschränkte Wirkung entfalten."
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