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MOLOGEN AG: Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital mit Bezugsrecht der Aktionäre
DGAP-News: MOLOGEN AG / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahme
Pressemitteilung N 20 / 2018 vom 03.09.2018 |
MOLOGEN AG: Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital mit Bezugsrecht der Aktionäre
- Ausgabe von bis zu 3.768.643 neuen Aktien
- Die Aktionäre erhalten ein Bezugsrecht im Verhältnis 2:1
- Bezugspreis von 4,70 EUR je neue Aktie
- Emissionserlös soll zur Finanzierung der IMPALA-Studie sowie für die weitere Entwicklung von EnanDIM(R) verwendet werden
Berlin, 3. September 2018 - Der Vorstand des Biotechnologieunternehmens MOLOGEN AG hat am 1. September 2018 mit Zustimmung des Aufsichtsrats eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlage beschlossen. Das Grundkapital der Gesellschaft soll von 7.537.287 EUR um bis zu 3.768.643 EUR auf bis zu 11.305.930 EUR durch Ausgabe von bis zu 3.768.643 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital der Gesellschaft von jeweils 1,00 EUR je Aktie gegen Bareinlage erhöht werden. Die neuen Aktien sollen den Aktionären der Gesellschaft im Rahmen eines öffentlichen Angebots in Deutschland und Luxemburg auf dem Wege des mittelbaren Bezugsrechts während einer 17-tägigen Bezugsfrist angeboten werden, sofern der entsprechende Prospekt von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gebilligt wird. Der Bezugspreis je neuer Aktie beträgt 4,70 EUR. Das Bezugsverhältnis beträgt 2:1. Dies bedeutet, dass für je zwei bestehende Aktien der Gesellschaft ein Bezugsrecht auf eine neue Aktie eingeräumt wird.