DGAP-Adhoc
SLEEPZ AG: Verlängerung der Privatplatzierung der Wandelanleihe 2018/2021
DGAP-Ad-hoc: SLEEPZ AG / Schlagwort(e): Anleiheemission Veröffentlichung einer Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 |
SLEEPZ AG: Verlängerung der Privatplatzierung der Wandelanleihe 2018/2021
Nicht zur unmittelbaren oder mittelbaren Verbreitung, Veröffentlichung oder Verteilung in den Vereinigten Staaten, Australien, Kanada oder Japan oder anderen Rechtsordnungen, in denen, oder
gegenüber Personen in Rechtsordnungen, denen gegenüber die Verteilung rechtswidrig ist.
Berlin, 05. September 2018 - Der Vorstand der SLEEPZ AG hat heute auf Basis des ihm vorliegenden vorläufigen Ergebnisses aus der bisherigen Privatplatzierung der Wandelanleihe 2018/2021
beschlossen, die Frist zur Zeichnung von Teilschuldverschreibungen der Wandelanleihe durch Dritte bis Anfang Oktober zu verlängern.
Mitteilende Person:
Oliver Borrmann, Vorstand
Kontakt:
Corinna Riewe, + 49-30-20305567, cr@sleepz.com
Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Mitteilung:
WICHTIGER HINWEIS
NICHT ZUR UNMITTELBAREN ODER MITTELBAREN VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER VERTEILUNG IN DEN VEREINIGTEN STAATEN, AUSTRALIEN, KANADA ODER JAPAN ODER ANDERERN RECHTSORDNUNGEN, IN DENEN, ODER
GEGENÜBER PERSONEN IN RECHTSORDNUNGEN, DENEN GEGENÜBER DIE VERTEILUNG RECHTSWIDRIG IST
Die Mitteilung dient nicht zur Verbreitung oder Veröffentlichung in den Vereinigten Staaten von Amerika (einschließlich ihrer Territorien und Besitzungen), Kanada, Australien oder Japan oder
sonstigen Ländern in den eine solche Veröffentlichung rechtswidrig sein könnte. Die Verbreitung dieser Mitteilung kann in manchen Ländern rechtlichen Beschränkungen unterliegen und jeder, der im
Besitz dieses Dokuments oder der darin in Bezug genommenen Informationen ist, sollte sich über solche Beschränkungen informieren und diese einhalten. Eine Nichteinhaltung solcher Beschränkungen
kann eine Verletzung handelsrechtlicher Gesetze solcher Länder darstellen.