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    DGAP-Ad-hoc: DEFAMA Deutsche Fachmarkt AG / Schlagwort(e): Strategische Unternehmensentscheidung/Joint Venture


    DEFAMA kündigt Joint-Venture-Vertrag zum EKZ Radeberg


    11.09.2018 / 13:07 CET/CEST


    Veröffentlichung einer Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.


    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.




    DEFAMA hat den mit der HD Gruppe geschlossenen Joint-Venture-Vertrag zum EKZ Radeberg gekündigt. DEFAMA wird den für 2019 geplanten Umbau des Objekts gemeinsam mit dem beauftragten Architekten und einem neu eingestellten erfahrenen Projektleiter umsetzen. Der Bauantrag wird in wenigen Wochen gestellt.

     

    Unverändert erwartet DEFAMA für 2018 einen Jahresüberschuss von 1,75 Mio. EUR sowie einen FFO von 3,4 Mio. EUR. Der mit Umsetzung des Joint-Ventures avisierte positive Einmaleffekt von rund 900 TEUR im laufenden Jahr entfällt. Hingegen erhöht sich der im kommenden Jahr mögliche Sondergewinn aus dem nach Umbau geplanten Verkauf des Objekts nun auf einen deutlich siebenstelligen Betrag. Obwohl DEFAMA die Vermarktung noch nicht gestartet hat, haben mehrere potenzielle Käufer bereits konkretes Interesse angemeldet.



    Kontaktadresse

     

    DEFAMA

    Deutsche Fachmarkt AG

    Nimrodstr. 23

    13469 Berlin

     

    Internet:   www.defama.de

     

     
    Mitteilende Person

     

    Matthias Schrade, Vorstand

     

    Tel.:  +49 (0) 30 / 555 79 26 - 0

    Fax:   +49 (0) 30 / 555 79 26 - 2

    Mail:  schrade@defama.de








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