checkAd

     447  0 Kommentare Google setzt sich in einem Streit um Recht auf Vergessenwerden durch

    FRANKFURT (dpa-AFX) - Im Streit um das "Recht auf Vergessenwerden" bei Internetsuchen hat das Oberlandesgericht Frankfurt in einem konkreten Fall zugunsten von Google entschieden. Die Berufung eines ehemaligen Geschäftsführers einer gemeinnützigen Organisation hatte keinen Erfolg, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte.

    Die Organisation habe 2011 tiefrote Zahlen geschrieben, kurz zuvor habe sich der damalige Geschäftsführer krankgemeldet. Der Mann habe nun erreichen wollen, dass bei der Google-Suche nach seinem Namen nicht mehr länger fünf Internetadressen zu entsprechenden Presseberichten angezeigt werden. (AZ 16 U 193/17). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

    Anzeige 
    Handeln Sie Ihre Einschätzung zu Alphabet Inc C!
    Short
    165,70€
    Basispreis
    0,87
    Ask
    × 14,91
    Hebel
    Long
    149,26€
    Basispreis
    0,87
    Ask
    × 14,90
    Hebel
    Präsentiert von

    Den Basisprospekt sowie die Endgültigen Bedingungen und die Basisinformationsblätter erhalten Sie bei Klick auf das Disclaimer Dokument. Beachten Sie auch die weiteren Hinweise zu dieser Werbung.

    Dem Internet-Konzern dürfe es nicht generell untersagt werden, ältere negative Presseberichte über eine Person in der Trefferliste anzuzeigen, selbst wenn diese Gesundheitsdaten enthielten, erklärte das Gericht. Auch nach Inkrafttreten der neuen Datenschutzgrundverordnung komme es darauf an, ob das Interesse des Einzelnen schwerer wiege als das Öffentlichkeitsinteresse.

    Im Fall des Klägers habe keine klar erkennbare Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts vorgelegen, es habe aber ein erhebliches öffentliches Interesse an dem Fall bestanden. Auch das vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) erstmals anerkannte "Recht auf Vergessenwerden" greife in dem Fall nicht. Allein die Tatsache, dass sechs bis sieben Jahre vergangen seien, lasse "nicht eindeutig auf die Erledigung jeglichen Informationsinteresses schließen", erklärte das OLG./isa/DP/zb





    dpa-AFX
    0 Follower
    Autor folgen
    Mehr anzeigen
    Die Nachrichtenagentur dpa-AFX zählt zu den führenden Anbietern von Finanz- und Wirtschaftsnachrichten in deutscher und englischer Sprache. Gestützt auf ein internationales Agentur-Netzwerk berichtet dpa-AFX unabhängig, zuverlässig und schnell von allen wichtigen Finanzstandorten der Welt.

    Die Nutzung der Inhalte in Form eines RSS-Feeds ist ausschließlich für private und nicht kommerzielle Internetangebote zulässig. Eine dauerhafte Archivierung der dpa-AFX-Nachrichten auf diesen Seiten ist nicht zulässig. Alle Rechte bleiben vorbehalten. (dpa-AFX)
    Mehr anzeigen

    Verfasst von dpa-AFX
    Google setzt sich in einem Streit um Recht auf Vergessenwerden durch Im Streit um das "Recht auf Vergessenwerden" bei Internetsuchen hat das Oberlandesgericht Frankfurt in einem konkreten Fall zugunsten von Google entschieden. Die Berufung eines ehemaligen Geschäftsführers einer gemeinnützigen Organisation hatte …

    Schreibe Deinen Kommentar

    Disclaimer