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Geeignetheitserklärung: Wichtiges Dokument für Verbraucher
FRANKFURT (BaFin) -
Seit Anfang des Jahres erhalten Privatkunden im Anschluss an eine Anlageberatung eine sogenannte Geeignetheitserklärung. Dazu sind Banken und Finanzdienstleistungsinstitute aufgrund der zweiten europäischen Finanzmarktrichtlinie (Markets in Financial Instruments Directive II ? MiFID II) sowie des deutschen Umsetzungsgesetzes (Zweites Finanzmarktnovellierungsgesetz ? 2. FiMaNoG, siehe BaFinJournal Juni 2017) verpflichtet.
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Copyright: Bundesanstalt für Finanzdienstaufsicht / www.bafin.de - (18.09.2018)