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    VW-Abgasskandal  939  0 Kommentare
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    Eine Musterfeststellungklage ist nicht die Lösung! - Unser Plan der erfolgsabhängigen Vergütung 

    Die Musterfeststellungsklage soll die Lösung sein! Unserer Meinung nach ist sie jedoch ein Betrug am Verbraucher. Wir bieten Ihnen daher eine erfolgsabhängige Vergütung an.

     

     

    Die Musterfeststellungsklage soll die Lösung sein! Unserer Meinung nach ist sie jedoch ein Betrug am Verbraucher. Wir bieten Ihnen daher eine erfolgsabhängige Vergütung an. Nun mehr dazu!

     

     

    Musterfeststellungklage spielt VW in die Karten

     

     

    Wie nun bekannt wurde, möchte der Bundesverband der Verbraucherschützer in Zusammenarbeit mit dem ADAC die Musterfeststellungsklage übernehmen. Zwar mag es den Institutionen nicht am Geld oder Sachverstand mangeln, allerdings springt für den Verbraucher im Endeffekt nichts dabei heraus. 

     

     

    Bei einer solchen Klage können sich Verbraucher registrieren, woraufhin Verbraucherverbände die Interessen der Betroffenen vor Gericht vertreten. Dies dauert jedoch mehrere Jahre, was VW deutlich in die Karten spielt. Der Automobilhersteller spekuliert darauf, dass immer mehr Verbraucher das Interesse am langen Prozess verlieren und abspringen. Wenn das Urteil dann nach Jahren möglicherweise positiv ausfällt, hat der Verbraucher erstmal nichts davon. Dieser muss seine individuellen Ansprüche trotz des Urteils noch mal auf eigene Kosten und auf eigenes Risiko vor Gericht einklagen. 

     

     

    Dieses System ist unserer Meinung nach sinnlos und bringt dem Verbraucher nicht das gewünschte Ergebnis.

     

     

    Unser Angebot der erfolgsabhängigen Vergütung

     

     

    Seine Ansprüche gegenüber VW vor Gericht geltend zu machen, geht deutlich einfacher. Anstatt jahrelang auf eine Urteil zu warten, woraufhin man trotzdem selbst klagen muss, kann man dies auch einfach direkt tun. 

     

     

    Da uns dieses sinnlose System missfällt, streben wir ein eigenes System der erfolgsabhängigen Vergütung an. Betroffene, die nicht rechtsschutzversichert sind, können dabei über uns ihren Diesel auf erfolgsorientierter Basis einklagen. Wir übernehmen in Zusammenarbeit mit einem Kooperationspartner das gesamte Risiko der Prozesskosten.

     

     

    Der entscheidende Unterschied zwischen der Musterfeststellungsklage und unserem System ist der Faktor Zeit. Bei dem Modell der erfolgsabhängigen Vergütung gehen Sie ebenfalls kein Kostenrisiko ein und erhalten Ihr individuelles Urteil allerdings bereits nach sechs Monaten und nicht nach sechs Jahren eine allgemeine Entscheidung, wie es bei der Musterfeststellungsklage der Fall wäre. 

     

     

    Wenn Sie Interesse an einer solchen Klage haben, kontaktieren Sie uns per Telefon unter der 02461 / 8081 oder über das Kontakformular auf unserer Homepage. Zudem können Sie unserer Facebookgruppe beitreten, in der Sie alle aktuellen Informationen zum VW-Abgasskandal und zu unserem neuen Modell erhalten.

    Markus Mingers
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    Markus Mingers ist Rechtsanwalt für Verbraucherrecht, sowie Arbeitsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht. Seit mehr als 20 Jahren ist er als Anwalt tätig. Als Inhaber von Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft erzielt er mit seinem Team bisher unbekannte Gewinne für Verbraucher. Er ist Experte im Bereich Rückabwicklung Lebensversicherung, Widerruf Autokredit und Verbraucherdarlehen sowie im VW Abgasskandal. Bekannt ist Markus Mingers vor allem durch seine Auftritte bei n-tv oder RTL sowie als Experte von FOCUS Online, hier ist sein Rat im Verbraucherrecht zu aktuellen Themen gefragt.
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    Verfasst von Markus Mingers
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