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     211  0 Kommentare Risiko und Abzocke bei binären Optionen - Verbot verlängert

    Köln (ots) - Binäre Optionen sind riskant und locken Abzocker an.
    Die europäische Finanzaufsicht ESMA hat den Verkauf binärer Optionen
    an Kleinanleger daher innerhalb der EU verboten.

    Gewinnen oder verlieren - etwas anderes gibt es bei binären
    Optionen nicht. Der Anleger setzt darauf, dass ein bestimmtes
    Ereignis in einem bestimmten Zeitraum eintritt. Wer aufs falsche
    Pferd gesetzt hat, hat sein Geld verloren. Klingt einfach und doch
    steckt hinter diesen Wetten ein komplexes und für private Anleger nur
    schwer zu durchschauendes Finanzprodukt.

    Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA hat
    wegen des hohen Risikos die Reißleine gezogen und die Vermarktung,
    den Vertrieb und den Verkauf binärer Optionen an Kleinanleger
    innerhalb der EU komplett verboten. Das Verlustrisiko für private
    Anleger sei zu groß. Die Einschätzung des ESMA wird durch
    Untersuchungen der nationalen Aufsichtsbehörden untermauert. Demnach
    haben Privatanleger mit binären Optionen schon viel Geld verloren.

    Das Verbot des ESMA ist am 2. Juli in Kraft getreten. Die
    Handlungsmöglichkeiten der europäischen Finanzaufsicht sind aber
    beschränkt. Da sie nur vorübergehende Interventionsmaßnahmen für
    einen Zeitraum von drei Monaten ergreifen darf, läuft das Verbot
    Anfang Oktober aus, wurde aber in eingeschränkter Form bis Anfang
    Januar 2019 verlängert. Von dem Verbot ausgenommen sind nun binäre
    Optionen mit einer Laufzeit von mindestens 90 Tagen, wenn ein
    Informationsprospekt veröffentlicht wird und der Anbieter die
    eingegangenen Positionen absichert.

    Durch diese Maßnahmen soll das Risiko privater Anleger erheblich
    reduziert werden, so dass der Handel mit binären Optionen unter
    diesen einschränkenden Bedingungen wieder zulässig ist, erklärt die
    Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte. Anleger sollten sich
    aber bewusst sein, dass binäre Optionen ein riskantes Finanzprodukt
    sind, das zudem auch noch Abzocker anlockt.

    Wie "Spiegel Online" berichtet, sei der Handel mit dubiosen
    Finanzprodukten eine neue Form der Kriminalität, die stark zunehme.
    Bei der Abzocke mit binären Optionen hat die Polizei demnach bisher
    einen Gesamtschaden von mehr als elf Millionen Euro registriert. Da
    aber nur jede vierte Betrugstat überhaupt angezeigt werde, sei von
    einem deutlich höheren Schaden auszugehen. Das Verbot der ESMA hat
    die Abzocker bisher nicht entscheidend abgeschreckt.

    Im Kapitalmarkrecht erfahrene Rechtsanwälte können geschädigte
    Anleger beraten.

    https://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht.html

    OTS: GRP Rainer LLP
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    Pressekontakt:
    GRP Rainer Rechtsanwälte www.grprainer.com ist eine überregionale,
    wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln,
    Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart
    berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und
    Gesellschaftsrecht.

    Michael Rainer
    Rechtsanwalt
    GRP Rainer LLP Rechtsanwälte
    Gürzenich-Quartier
    Augustinerstraße 10
    50667 Köln
    Telefon: +49 221 2722750
    info@grprainer.com
    www.grprainer.com



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