Hebelprodukte bieten Anlegern große Chancen aber auch ein hohes Risiko
Köln (ots) - Hebelprodukte polarisieren wie kaum ein anderes
Produkt auf den Finanzmärkten. Das liegt an den hohen Gewinnchancen
auf der einen Seite und dem hohen Verlustrisiko andererseits.
Niemand anderes als Warren Buffett hat vor Jahren Derivate mal als
finanzielle Massenvernichtungswaffen bezeichnet. Diese Einstellung
muss man nicht teilen und eine differenziertere Betrachtungsweise von
Derivaten und Hebelprodukten ist sicher möglich. Die Aussage des
Investment-Meisters zeigt aber dennoch, dass Derivate ein äußerst
risikoreiches Finanzprodukt für die Anleger sind, erklärt die
Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte.
Produkt auf den Finanzmärkten. Das liegt an den hohen Gewinnchancen
auf der einen Seite und dem hohen Verlustrisiko andererseits.
Niemand anderes als Warren Buffett hat vor Jahren Derivate mal als
finanzielle Massenvernichtungswaffen bezeichnet. Diese Einstellung
muss man nicht teilen und eine differenziertere Betrachtungsweise von
Derivaten und Hebelprodukten ist sicher möglich. Die Aussage des
Investment-Meisters zeigt aber dennoch, dass Derivate ein äußerst
risikoreiches Finanzprodukt für die Anleger sind, erklärt die
Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte.
Besonders Privatanleger sollten sich bewusst sein, dass ein Hebel
immer in beide Richtungen wirken kann. Zwar lassen sich bei
Hebelprodukten in kurzer Zeit große Beträge auf den Kapitalmärkten
bewegen. Doch es besteht eben nicht nur die Aussicht auf hohe
Gewinne, sondern auch ein großes Verlustrisiko. Bei Hebelprodukten
mit Nachschusspflicht geht das Risiko sogar über den Totalverlust
hinaus, die Anleger können einen höheren Betrag verlieren als sie
eingesetzt haben.
Entscheidend ist die Konstruktion des Finanzprodukts. Ausgehend
von einem Basiswert, das können z.B. Aktienkurse, Indizes,
Devisenkurse, Zinssatz oder Rohstoffpreise sein, legt der Anbieter
den Hebel und weitere Bedingungen fest. Durch den Hebel entstehen die
hohen Gewinnchancen aber eben auch das große Verlustrisiko für die
Anleger. Vereinfacht gesagt: Je höhe die Renditeaussichten, umso
größer ist auch das Risiko. Das gilt umso mehr, wenn eine
Nachschusspflicht vereinbart wurde.
Optionsscheine, Differenzkontrakte (CFD) oder Zertifikate sind
typische Hebelprodukte, mit denen auch Privatanleger handeln. Dass
diese Produkte riskant sind, haben die Finanzaufsichtsbehörden
erkannt und entsprechende Maßnahmen ergriffen. Die deutsche
Finanzaufsicht BaFin hat beispielsweise den Handel mit CFDs mit
Nachschusspflicht mit Privatanlegern schon im vergangenen Jahr
verboten. Die europäische Finanzaufsicht ESMA zog jetzt nach und hat
den Handel mit CFDs für Privatanleger zumindest stark eingeschränkt.
Sie legte u.a. maximale Grenzen für die Hebel fest und untersagte die
Nachschusspflicht.
Das heißt nicht, dass Hebelprodukte aufgrund ihrer hohen Risiken
grundsätzlich für Privatanleger ungeeignet sind. Anleger sollten sich
aber umfassend informieren und ein wachsames Auge haben, zumal es
auch immer schwarze Schafe unter den Anbietern gibt.
Bei Problemen im Handel mit Hebelprodukten oder Derivaten sind im
Kapitalmarktrecht erfahrene Rechtsanwälte kompetente Ansprechpartner.
https://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht.html
GRP Rainer Rechtsanwälte ist eine internationale,
wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln,
Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und
London berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht,
Gesellschaftsrecht und Steuerrecht sowie im Kapitalmarktrecht und
Bankrecht. Zu den Mandanten gehören nationale und internationale
Unternehmen und Gesellschaften, institutionelle Anleger und
Privatpersonen.
OTS: GRP Rainer LLP
newsroom: http://www.presseportal.de/nr/105563
newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_105563.rss2
Pressekontakt:
Michael Rainer
Rechtsanwalt
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte
Gürzenich-Quartier
Augustinerstraße 10
50667 Köln
Telefon: +49 221 2722750
info@grprainer.com
www.grprainer.com
immer in beide Richtungen wirken kann. Zwar lassen sich bei
Hebelprodukten in kurzer Zeit große Beträge auf den Kapitalmärkten
bewegen. Doch es besteht eben nicht nur die Aussicht auf hohe
Gewinne, sondern auch ein großes Verlustrisiko. Bei Hebelprodukten
mit Nachschusspflicht geht das Risiko sogar über den Totalverlust
hinaus, die Anleger können einen höheren Betrag verlieren als sie
eingesetzt haben.
Entscheidend ist die Konstruktion des Finanzprodukts. Ausgehend
von einem Basiswert, das können z.B. Aktienkurse, Indizes,
Devisenkurse, Zinssatz oder Rohstoffpreise sein, legt der Anbieter
den Hebel und weitere Bedingungen fest. Durch den Hebel entstehen die
hohen Gewinnchancen aber eben auch das große Verlustrisiko für die
Anleger. Vereinfacht gesagt: Je höhe die Renditeaussichten, umso
größer ist auch das Risiko. Das gilt umso mehr, wenn eine
Nachschusspflicht vereinbart wurde.
Optionsscheine, Differenzkontrakte (CFD) oder Zertifikate sind
typische Hebelprodukte, mit denen auch Privatanleger handeln. Dass
diese Produkte riskant sind, haben die Finanzaufsichtsbehörden
erkannt und entsprechende Maßnahmen ergriffen. Die deutsche
Finanzaufsicht BaFin hat beispielsweise den Handel mit CFDs mit
Nachschusspflicht mit Privatanlegern schon im vergangenen Jahr
verboten. Die europäische Finanzaufsicht ESMA zog jetzt nach und hat
den Handel mit CFDs für Privatanleger zumindest stark eingeschränkt.
Sie legte u.a. maximale Grenzen für die Hebel fest und untersagte die
Nachschusspflicht.
Das heißt nicht, dass Hebelprodukte aufgrund ihrer hohen Risiken
grundsätzlich für Privatanleger ungeeignet sind. Anleger sollten sich
aber umfassend informieren und ein wachsames Auge haben, zumal es
auch immer schwarze Schafe unter den Anbietern gibt.
Bei Problemen im Handel mit Hebelprodukten oder Derivaten sind im
Kapitalmarktrecht erfahrene Rechtsanwälte kompetente Ansprechpartner.
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GRP Rainer Rechtsanwälte ist eine internationale,
wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln,
Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und
London berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht,
Gesellschaftsrecht und Steuerrecht sowie im Kapitalmarktrecht und
Bankrecht. Zu den Mandanten gehören nationale und internationale
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Privatpersonen.
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