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    Gesetzesänderungen im Oktober 2018 - Das ist nun neu für Sie!

    Ob die Festanstellung von Leiharbeitern, neue Vorschriften für Vergleichsportale oder die neuen Grenzwerte für Kinder-Spielzeuge, im Oktober stehen wichtige Veränderungen an. Mehr dazu und zu vielem mehr, nun bei uns!

     

    Europaweite Aufträge nun als E-Verfahren 

     

    Sämtliche Aufträge, die europaweit ausgeschrieben werden, müssen ab sofort elektronisch ablaufen. Sobald ein Unternehmen dieser Vorgabe nicht nachkommt, darf ein solches Angebot nicht entgegengenommen werden. Aufträge, die deutschlandweit ausgeschrieben werden, müssen dem erst ab 2020 nachkommen. 

     

    Festeinstellung von Leiharbeitern 

     

    Laut einem seit dem 01. April 2017 in Kraft getretenen Gesetz, müssen Leiharbeiter nach einer 18-monatigen Beschäftigung fest eingestellt werden. Allerdings ist dies nur der Fall, wenn das Unternehmen den Arbeiter behalten möchte. Wenn sich das Unternehmen dagegen entscheidet, muss der Arbeiter gehen, weil eine weitere Beschäftigung als Leiharbeiter nicht erlaubt ist. 

     

    Übrigens: Der zweite Part des Gesetzes ist ebenfalls von Bedeutung. Nach 9 Monaten der Beschäftigung muss der selbe Lohn gezahlt werden, den auch Festangestellte bekommen. 

     

    Vergleichsportale von Zahlungsdienstleistern unterliegen nun neuen Anforderung 

     

    Vergleichswebseiten, die die Angebote von Zahlungsdienstleistern vergleiche, unterliegen ab dem 31. Oktober neuen Anforderungen. 

     

    Derartige Vergleichsportale müssen nun auf die Relevanz der Daten achten. Zum einen müssen die Daten vorschriftsgemäß gelistet sein, zu anderen müssen bestimmte Informationen gegeben werden, wie beispielsweise über das Filialnetz oder das Angebot von Geldautomaten. 

     

    Des weiteren müssen die Portale unabhängig arbeiten, also losgelöst von irgendwelchen Unternehmen. Provisionen oder Vergütungen dürfen die Entscheidungen der Portale nicht beeinflussen. Der Zugang zu solchen Portalen muss zudem für jedes Unternehmen  gewährleistet sein. 

     

    Zertifizierungssymbole kennzeichnen hier die Einhaltung. 

     

    Neue Grenze für Bleigehalt in Spielzeugen 

     

    Wie die EU nun beschloss, gelten ab dem 28. Oktober neue Blei-Grenzwerte. Das gifte Schwermetall darf nur noch mit einem siebenmal geringeren Anteil verarbeitet werden. 

     

    Hier die konkreten neuen Grenzwerte: 

     

    • 23mg pro Kilogramm bei abgeschabtem Spielzeugmaterial, also Kunststoff, Lacke und Textil
    • 2mg pro Kilogramm bei trockenem, geschmeidigem und staubförmigem Spielzeugmaterial, also Kreide und Knete 
    • 0,5mg pro Kilogramm bei flüssigem Spielzeugmaterial, also Tinte und Fingermalfarbe

     

     

    Bei weiteren Fragen zum Thema Gesetze im Oktober, wenden Sie sich an die Kanzlei Mingers & Kreuzer! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular auf unserer Website. Weitere Rechtsnews finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel.

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    Markus Mingers
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    Markus Mingers ist Rechtsanwalt für Verbraucherrecht, sowie Arbeitsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht. Seit mehr als 20 Jahren ist er als Anwalt tätig. Als Inhaber von Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft erzielt er mit seinem Team bisher unbekannte Gewinne für Verbraucher. Er ist Experte im Bereich Rückabwicklung Lebensversicherung, Widerruf Autokredit und Verbraucherdarlehen sowie im VW Abgasskandal. Bekannt ist Markus Mingers vor allem durch seine Auftritte bei n-tv oder RTL sowie als Experte von FOCUS Online, hier ist sein Rat im Verbraucherrecht zu aktuellen Themen gefragt.
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    Verfasst von Markus Mingers
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