Provisionsabgabeverbot: BVK mahnt Vergleichsportal Check24 erneut ab
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Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) hat das Internetvergleichsportal Check24 wegen Verletzung des Provisionsabgabeverbots abgemahnt. Im Rahmen einer Jubiläumsaktion wirbt Check24
mit der Erstattung von Prämien und verstößt nach Ansicht des BVK damit gegen aktuelle Gesetze zum Verbraucherschutz. Das Vergleichsportal Check24 wirbt noch bis zum 10. Oktober mit "Versicherung
Jubiläums Deals" und verstößt damit gegen das gesetzliche Provisionsabgabeverbot. So jedenfalls die Auffassung des Bundesverbands Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), der juristische Schritte
eingeleitet hat.
Mit dieser Werbeaktion können Kunden bei einem Versicherungsabschluss bis zu zwölf Monatsprämien sparen. Die Erstattung geschieht laut BVK über die Check24-Konzernmutter...
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