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     1871  0 Kommentare Diesel-Urteil: Fahrverbot in Berlin

    Das Berliner Verwaltungsgericht hat vergangenen Dienstag beschlossen, dass ab April 2019 in elf Bereichen stark befahrene Straßen für ältere Dieselwagen gesperrt werden. Ziel dieses Beschlusses ist es, die Senkung des gesundheitsschädigenden Stickoxids herbeizuführen. Die drohenden Diesel-Fahrverbote sorgen seither für große Empörung.

    Ab April 2019 werden sich etwa 220.000 betroffene Berliner Autofahrer darauf einstellen müssen, bestimmte Straßen und Gegenden zu umfahren. Hintergrund ist ein Beschluss der Bundesregierung vom 9. Oktober. Dabei hat sich die Regierung an der Liste des Umweltbundesamtes orientiert: Berlin liegt mit 49 Mikrogramm über den Normalwerten. Aus diesem Grund werden deshalb mindestens elf Abschnitte in Mitte, Lankwitz und Reinickendorf im nächsten Jahr für Dieselfahrer gesperrt.

    Da 75 Prozent der Stickoxide von älteren Dieselfahrzeugen verursacht werden, versucht die Bundesregierung damit Druck auf die Autoindustrie auszuüben, da diese in der Lage ist, die Werte in den Normalstand zu bringen. Sollten die Grenzwerte weiter überschritten werden, könnten bis zu 100 weitere verbotene Abschnitte in Berlin dazu kommen.

    Die Bundesregierung plädiert für eine Nachrüstung der betroffenen Fahrzeuge. Rein rechtlich gesehen kann sie die Autohersteller aber nicht dazu zwingen, denn laut dem sogenannten Rückwirkungsverbot darf weder der Gesetzgeber, noch die Regierung legal geltende Bestimmungen rückwirkend an jetzige Pflichten knüpfen, die zu damaliger Zeit nicht bestanden haben. Die Autohersteller müssen und werden womöglich dieser Forderung nicht nachgehen.

    Auch die Frage der Kontrollen könne problematisch werden. Diese liegt nämlich bei der unterbesetzten Polizei, die eine wirksame Kontrolle der Fahrverbote für völlig unmöglich hält. "Es ist völlig ausgeschlossen, dass solche Verbote wirksam kontrolliert werden können", äußerte sich Rainer Wendt, Bundesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), gegenüber der "WELT".

    In ungefähr zwei Wochen verhandelt das Verwaltungsgericht erneut über Fahrverbote. Betroffen ist dann die Stadt Mainz. Bis dahin bleibt die Frage der Verantwortung und tatsächlichen Umsetzung offen. Ob das alles so funktioniert und ob die Fahrverbote tatsächlich verhängt werden, lässt sich daher noch nicht final beantworten.

    Quellen:

    ZDF

    Welt

    Morgenpost

    FAZ




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