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     718  0 Kommentare Was uns fidschianische Ameisen über das Investieren lehren können

    Zugegeben, diese Schlagzeile klingt etwas komisch. Manchmal staune ich selbst darüber, wo überall im Leben sich Parallelen zum Investieren finden lassen.

    Teilweise sind es Sportereignisse wie die Fußballweltmeisterschaft, bei denen man Analogien finden kann. Doch auch meine heutige Geschichte, die von der Südsee, japanischen Forschern und virtuellen Monstern handelt, birgt eine wichtige Lektion für Investoren.

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    Was ist passiert?

    Die japanischen Forscher vom Okinawa Institute of Science and Technology waren kürzlich auf den Fidschi-Inseln unterwegs. Dort entdeckten sie mehrere Hundert bisher unbekannte Ameisenarten, die es sonst nirgendwo zu geben scheint.

    Nachdem die Ameisen ausreichend dokumentiert waren, mussten sich die Forscher noch wissenschaftliche Namen überlegen, wie man sie z. B. aus Pilzführern oder von Zootafeln kennt. Das Forschungsteam richtete dazu kurzerhand im Internet eine Abstimmung ein, bei der Teilnehmer aus aller Welt einige der Spezies benennen konnten. Die Auswahlmöglichkeiten bestimmte das Forschungsteam.

    So weit, so gut. Doch nun wird es außergewöhnlich: Die Auswahlmöglichkeiten orientierten sich an den virtuellen Monstern aus dem Pokémon-Universum! Einige der neuen Ameisenarten werden also einen Namen tragen, der auf ein Pokémon wie beispielsweise Pikachu, Scherox oder Webarak zurückgeht.

    Die Idee hatte das Forschungsteam, da bei der Dokumentation der neuen Spezies zum ersten Mal Augmented Reality (AR) verwendet wurde. Und auch das Handyspiel „Pokémon GO“, das vor allem im Sommer 2016 für außergewöhnlich volle Bürgersteige und Parks sorgte, basiert auf der AR-Technologie. Da haben die Forscher – die zudem auch noch aus dem Pokémon-Heimatland kommen – einfach eins und eins zusammengezählt.

    Klingt lustig – aber was können wir daraus lernen?

    Ein Rückschluss, den man aus der Geschichte ziehen kann, ist natürlich, dass die Augmented Reality langsam auch über die Videospielwelt hinaus Anwendung findet. Das ist zweifellos eine gute Nachricht für Investoren von Unternehmen, die AR-Produkte und -Software entwickeln.

    Doch mein Punkt ist ein anderer. Dass neue Insektenspezies nach Pokémons benannt werden, verdeutlicht in meinen Augen sehr schön, was für eine starke Marke der japanische Spieleentwickler Nintendo (WKN: 864009) sich hier geschaffen hat. Und es sind nicht nur die Pokémons: Auch das Super-Mario-Universum ist praktisch auf der ganzen Welt bekannt.

    Die Beliebtheit der virtuellen Welten von Nintendo sind für mich einer der Hauptgründe, warum das Unternehmen trotz des Aufkommens von Handy-Spielen und Hochleistungskonsolen wie Xbox und Playstation weiterhin erfolgreich ist.

    Markenstärke als Investitionskriterium

    Wie du vielleicht weißt, hat der Starinvestor Warren Buffett im Jahr 1988 im großen Stil Aktien von Coca-Cola (WKN: 850663) gekauft und damit bis heute einen Haufen Geld verdient. Wieso er gerade Coca-Cola gekauft hat? Weil Coca-Cola das hat, was Buffett bildlich als Burggraben bezeichnet – eine wahrhaft außergewöhnliche Marktstellung, die es Wettbewerbern so gut wie unmöglich macht, das Unternehmen anzugreifen: Nahezu jeder auf der Welt kennt Coca-Cola, und viele Konsumenten lieben das Original und verabscheuen die Kopien.

    Nintendo scheint, was das angeht, mit Coca-Cola vergleichbar zu sein: Die virtuellen Welten des Unternehmens sind bekannt und beliebt. Solange das so bleibt, sollte Nintendo davon finanziell profitieren können.

    Investoren sollten daher nach Unternehmen wie Coca-Cola und Nintendo Ausschau halten, die durch ihre hohe Markenstärke Konsumenten an sich binden können. Eine solche Marktmacht kann im Wettbewerb mit Konkurrenten sehr viel wert sein.

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    Christoph Gössel besitzt keine der erwähnten Aktien. The Motley Fool besitzt keine der erwähnten Aktien.

    Dieser Artikel wurde ursprünglich auf fool.de veröffentlicht.



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Die Empfehlungen sind keine „offiziellen“ Empfehlungen der kostenpflichtigen Produkte der Aktienwelt360 GmbH, sondern stellen die Meinungen der Analysten zum betreffenden Zeitpunkt dar. Im Artikel benutzte Bewertungsmethodologie Die Bewertung, die der Anlageempfehlung für das jeweils analysierte Unternehmen zugrunde liegt, stützt sich auf allgemein anerkannte und weit verbreitete Methoden der fundamentalen Analyse, wie z. B. Discounted-Cash-Flow (DCF)-Modell, Terminal-Multiple-Bewertung, Peer-Gruppen-Vergleich, „Sum of the parts“-Modell oder ähnliche, häufige und weit verbreitete fundamentale Bewertungsmethoden. Das Ergebnis dieser fundamentalen Bewertung wird als Basis der Empfehlung benutzt, obwohl es auch abhängig von der Einschätzung des Analysten bezüglich möglicher Industrieveränderungen, Alternativen möglicher zukünftigen Entwicklungen, Ergebnissen der Unternehmensstrategie, Wettbewerbsdruck usw. angepasst wird. Die letztendliche Meinung des Analysten sollte nicht ausschließlich im Modell betrachtet werden, sondern eher als das wahrscheinlichste Ergebnis vieler möglicher zukünftiger Auswirkungen. Unabhängig von der verwendeten Bewertungsmethode besteht das Risiko, dass das Investitionsergebnis nicht erreicht wird, z. B. aufgrund unvorhergesehener Veränderungen der Nachfrage nach den Produkten des Unternehmens, Änderungen des Managements, der Technologie, der konjunkturellen Entwicklung, der Zinsentwicklung, der operativen und/oder Materialkosten, des Wettbewerbsdrucks, des Aufsichtsrechts, des Wechselkurses, der Besteuerung, usw. Bei Anlagen in ausländischen Märkten und Instrumenten gibt es weitere Risiken, etwa aufgrund von Wechselkursänderungen oder Änderungen der politischen und sozialen Bedingungen. Diese Ausarbeitung reflektiert die Meinung des jeweiligen Verfassers zum Zeitpunkt ihrer Erstellung. Eine Änderung der Bewertung zugrundeliegenden fundamentalen Faktoren kann nachträglich dazu führen, dass die Bewertung nicht mehr zutreffend ist. Ob und in welchem zeitlichen Abstand eine Aktualisierung dieser Ausarbeitung erfolgt, ist vorab nicht festgelegt worden. Es wurden zusätzliche interne und organisatorische Vorkehrungen zur Prävention oder Behandlung von Interessenkonflikten getroffen. Die Ergebnisse der Analysen sowie die Meinungen der Analysten werden den analysierten Unternehmen vor der Veröffentlichung nicht offengelegt. Alle Preise von Finanzinstrumenten, die in der jeweiligen Anlageempfehlung angegeben werden, sind Schlusskurse des dem jeweiligen ausgewiesenen Veröffentlichungsdatums vorangegangen Börsenhandelstages, soweit nicht ausdrücklich ein anderer Zeitpunkt genannt wird. Anlageempfehlung: Erwartete Entwicklung der Gesamtperformance des Finanzinstruments bis zum angegebenen Kursziel, nach Meinung des dieses Finanzinstrument betreuenden Analysten. Marktschlagende: Es wird erwartet, dass die Gesamtperformance der Aktie in den nächsten drei bis fünf Jahren stärker als der jeweilige Vergleichsindex steigen wird. Profitabel: Es wird erwartet, dass die Gesamtperformance der Aktie in den nächsten drei bis fünf Jahren weniger als der jeweilige Vergleichsindex steigen wird, aber mehr als null. Negativ: Es wird erwartet, dass die Gesamtperformance der Aktie in den nächsten drei bis fünf Jahren fallen wird. Handelsregeln und Offenlegungen von Analysten und Dritten in Verbindung mit der Aktienwelt360 GmbH Wenn ein Analyst (Mitarbeiter sowie Freiberufler) von Aktienwelt360 über eine Aktie schreibt, von der er oder sie selbst eine Position besitzt oder davon anderweitig profitiert, dann wird dieser Umstand am Ende eines Artikels oder Berichts erwähnt. 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(Daytrading ist nicht zugelassen – als ob wir das überhaupt wollten!) - nicht im Zeitraum von zwei vollen Handelstagen vor und nachdem sie eine Aktie gekauft oder verkauft haben, über diese Aktie schreiben dürfen. - unsere Compliance-Abteilung informieren müssen, wenn sie eine Aktie kaufen oder verkaufen, egal ob sie darüber geschrieben haben oder nicht. Wir arbeiten auch mit freiberuflichen Autoren, die: - jede Aktie, die sie besitzen und über die sie bei Aktienwelt360 schreiben, mindestens zehn volle Handelstage halten müssen. - nicht im Zeitraum von zwei vollen Handelstagen vor und nachdem sie eine Aktie gekauft oder verkauft haben, über diese Aktie schreiben dürfen.
    Verfasst von Aktienwelt360
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