Gesetzesgrundlage für die FinVermV: Diese Mifid-II-Regeln bleiben 34f-Vermittlern erspart
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Um einige Mifid-II-Regeln werden 34f-Vermittler herumkommen: Das ergibt sich aus einem vorbereitenden Gesetz, das der Bundestag in der vergangenen Woche verabschiedet hat. Hier die Übersicht zum
Stand der Dinge bei der FinVermV.Ende vergangener Woche hat der Bundestag den "Gesetzentwurf zur Änderung des Akkreditierungsstellengesetzes und der Gewerbeordnung" verabschiedet. Das Gesetz stellt
die Weichen für die kommende Finanzanlagenvermittlerverordnung (FinVermV). Damit hat es Bedeutung für alle deutschen Vermittler, die mit Ausnahmeerlaubnis nach Gewerbeordnung tätig sind.
Bislang gelten die Regeln der europäischen Finanzmarktrichtlinie Mifid II nur für Anlageprofis, die von der Bafin beaufsichtigt werden. Vermittler, die per Ausnahmegenehmigung nach Gewerbeordnung...
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Bislang gelten die Regeln der europäischen Finanzmarktrichtlinie Mifid II nur für Anlageprofis, die von der Bafin beaufsichtigt werden. Vermittler, die per Ausnahmegenehmigung nach Gewerbeordnung...
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