Urteil zu erlaubnisfreiem Bitcoin-Handel: OLG Berlin entzieht Bafin die Zuständigkeit über Krypto-Assets
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Das Oberlandesgericht Berlin hat der Bafin in einem aktuellen Urteil die Zuständigkeit für Krypto-Assets abgesprochen. Demzufolge darf jeder in Deutschland ohne Lizenz der Finanzaufsicht mit Bitcoin
& Co. handeln.Es ist ein Urteil mit möglicherweise weitreichenden Konsequenzen für den deutschen Krypto-Markt: Das Berliner Oberlandesgericht (OLG) bewertet in einem aktuellen Urteil Bitcoins
weder als Finanzinstrument oder Rechnungseinheit noch als alternative Währung, wie verschieden Medien berichten. Damit spricht das OLG der Finanzaufsicht Bafin generell die Zuständigkeit über
Krypto-Assets ab. Mit ihrer Regulierung "überspannt die Bundesanstalt den ihr zugewiesenen Aufgabenbereich", heißt es in der Begründung. Dem Urteil zufolge darf jeder in Deutschland ohne Lizenz
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