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     872  0 Kommentare Bitcoin: Gerichtsurteil lässt Druck auf Gesetzgeber wachsen

    Laut eines Urteils des Berliner Kammergerichtes ist Bitcoin kein Finanzinstrument im Sinne des KWG und der Handel in Deutschland damit nicht strafbar. Zudem unterliegt der Handel nicht der Erlaubnispflicht der BaFin.

    Mit dem Urteil vom 25. September 2018 des Berliner Kammergerichtes ist offenkundig die erste strafrechtliche Entscheidung zum Handel mit Krytowährungen in Deutschland gefällt worden. Das Gericht hat einem ehemaligen Betreiber einer Internethandelsplattform freigesprochen. Vorausgegangen war ein Urteil des Amtsgerichts Berlin-Tiergarten aus dem Jahre 2016, laut dem der Angeklagte zu einer Geldstrafe verurteilt wurde. Nach einer Berufung des Angeklagten wurde dieser vom Berliner Landgericht freigesprochen, woraufhin die Staatsanwaltschaft in Revision ging. Die Kammer hat nun eine Strafbarkeit des Handelns des Angeklagten negiert, da der Handel mit Bitcoin in der festgestellten Form nicht erlaubnispflichtig sei. Bei Bitcoins handele es sich nicht um ein Finanzinstrument oder eine Rechnungseinheit im Sinne des KWG (Kreditwesengesetz). Ihm fehle es an einer allgemeinen Anerkennung und einer vorhersehbaren Wertbeständigkeit, die ermöglicht, ihn zur allgemeinen Vergleichbarkeit von Waren oder Dienstleistungen heranzuziehen.



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