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     268  0 Kommentare GlobalSign, führende Zertifizierungsstelle, ist jetzt als qualifizierter Vertrauensdiensteanbieter in Europa anerkannt

    GlobalSign wird ab Dezember 2018 eIDAS qualifizierte Zertifikate für elektronische Signaturen und Siegel anbieten

    BRÜSSEL und BOSTON, 17. Oktober 2018 /PRNewswire/ -- GlobalSign ( www.globalsign.de ), eine globale Zertifizierungsstelle (CA) und führender Anbieter von Identitäts- und Sicherheitslösungen für das Internet of Everything (IoE), gibt bekannt, dass GlobalSign jetzt anerkannter qualifizierter Vertrauensdiensteanbieter (QVDA) nach europäischem Recht (eIDAS) ist. Damit ist GlobalSign eine der ersten globalen Zertifizierungsstellen, die qualifizierte digitale Zertifikate für User und Organisationen zum Einfügen qualifizierter elektronischer Signaturen und Siegel in Dokumente ausstellt, wie z. B. für regulierte Branchen in der gesamten Europäischen Union (EU). Die neuen qualifizierten Zertifikate für elektronische Signaturen und Siegel sind ab Dezember 2018 verfügbar. Die Anerkennung von GlobalSign wurde am 11. Oktober von der belgischen Aufsichtsbehörde (FÖD Wirtschaft) genehmigt. GlobalSign hat während des gesamten Akkreditierungsprozesses eng mit seinem WebTrust-Auditor und der eIDAS-Konformitätsbewertungsstelle EY zusammengearbeitet.

    GlobalSign Logo

    Der QVDA spielt eine wichtige Rolle im Prozess des qualifizierten elektronischen Signierens - das höchste Sicherheitsniveau von Signaturen wie es in der Verordnung über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt (eIDAS oder IVT)) spezifiziert wird. eIDAS ist eine Verordnung der Europäischen Union (EU) und soll das Vertrauen in elektronische Transaktionen zwischen Bürgern, Unternehmen und öffentlichen Verwaltungen stärken. Ein wichtiger Bestandteil der Verordnung war es, einen gemeinsamen Rahmen zu schaffen für sichere elektronische Signaturen, wie z. B. standardisierte Sicherheitsniveaus, um die Interoperabilität und Anerkennung in den Mitgliedstaaten der EU und des EWR zu erleichtern. Nach dem Gesetz können nur QVDA qualifizierte Vertrauensdienste anbieten und erscheinen in der Vertrauensliste des Landes ihrer Geschäftstätigkeit. Wenn eine Einrichtung nicht in dieser Liste aufgeführt wird, kann sie keine qualifizierten Vertrauensdienste anbieten.

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    PR Newswire (dt.)
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