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    DGAP-Adhoc  384  0 Kommentare Deutsche Geothermische Immobilien AG: Berichtigung einer Veröffentlichung von Insiderinformationen nach Art. 17 MAR





    DGAP-Ad-hoc: Deutsche Geothermische Immobilien AG / Schlagwort(e): Sonstiges


    Deutsche Geothermische Immobilien AG: Berichtigung einer Veröffentlichung von Insiderinformationen nach Art. 17 MAR


    17.10.2018 / 16:39 CET/CEST


    Korrektur einer Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.


    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.




    Berichtigung einer Veröffentlichung von Insiderinformationen nach Art. 17 MAR

     



    Die am 16.10.2018, 12:30 CET/CEST veröffentliche Ad hoc Mitteilung könnte unvollständig sein und wird wie folgt ergänzt.



    Im ersten Absatz heißt es:



    "Die Warth & Klein Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat die freiwillige Abschlussprüfung des Jahresabschlusses 2017 am 15.10.2018 abgeschlossen und der Gesellschaft einen eingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Als Grund hierfür benannten die Abschlussprüfer im Wesentlichen Mängel in der Buchhaltung, namentlich Verstöße gegen §§ 238, 239, 257 und 261 HGB. Infolge dessen war es den Abschlussprüfern nicht möglich, hinreichende Sicherheit über die Vollständigkeit der in der Bilanz zum 31.12.2017 ausgewiesenen sonstigen Rückstellungen, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstigen Verbindlichkeiten zu gewinnen. Da sich diese Prüfungshemmnisse auch auf die Aussagen des im Jahresabschluss enthaltenen Lageberichts auswirken, können die Abschlussprüfer nicht ausschließen, dass dieser insoweit fehlerhaft ist. Mit Ausnahme dieser Einschränkungen hat die Prüfung zu keinen Einwendungen geführt."



    Ergänzt wird: Die benannten Prüfungshindernisse führen ebenfalls dazu, dass bezüglich der nicht gewährleisteten Vollständigkeit der benannten Bilanzposten ebenso nicht die Existenz einzelner unter diesen Posten ausgewiesenen Verpflichtungen sowie über die damit zusammenhängenden Posten der Gewinn- und Verlustrechnung und Anhangangaben gewährleistet werden können.

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