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Koalition verteidigt Strategie zur Weiterbildung gegen heftige Kritik
BERLIN (dpa-AFX) - Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat das geplante Gesetz zur Senkung des Arbeitslosenbeitrags und zum Ausbau der Weiterbildung gegen heftige Kritik der Opposition verteidigt. Wegen der Digitalisierung der Wirtschaft und der Globalisierung müsse die Politik Chancen und Schutz im Wandel organisieren, sagte Heil bei der ersten Beratung des Gesetzes am Donnerstag im Bundestag. Arbeitslosigkeit müsse verhindert werden. Um kurzzeitig etwa in IT-Projekten Beschäftigte besser abzusichern, müssten auch die Hürden für den Erhalt von Arbeitslosengeld gesenkt werden.
Die Opposition ließ teils die Ziele gelten, kritisierte aber vor allem die Mittel. Linke und Grüne bemängelten, dass kein Rechtsanspruch auf Weiterbildung vorgesehen sei und der Zugang zum Arbeitslosengeld nicht viel stärker erleichtert werde. Wer sich mit Hilfe der Bundesagentur für Arbeit (BA) weiterqualifizieren wolle, bleibe "Bittsteller", so die Linke-Sozialexpertin Sabine Zimmermann. Der FDP-Arbeitsmarktexperte Johannes Vogel lobte das hinter dem Gesetz stehende Koalitionsziel einer nationalen Weiterbildungsstrategie - aber: "Wenn das alles ist, dann ist das kein Strategie, sondern eine vertane Chance."
Der AfD-Sozialexperte Jörg Schneider warf der Koalition vor, die gängige Praxis der BA, schlechte Kurse für nicht dazu passende Menschen zu finanzieren, ausweiten zu wollen. Unionsarbeitsmarktexperte Peter Weiß (CDU) entgegnete: "Unsere Aufgabe ist es, Menschen Zukunftsperspektiven zu eröffnen - und das machen wir mit diesem Gesetz."
Mit ihren Plänen will die Regierung den Arbeitslosenbeitrag zum 1. Januar 2019 von 3 auf 2,5 Prozent des Bruttoeinkommens senken. Die Weiterbildung von Beschäftigten soll unabhängig von Ausbildung, Alter und Betriebsgröße ermöglicht und damit verbreitert werden. Auch für Aufstocker, die ihren geringen Lohn mit Hartz IV aufbessern, soll es eine solche Weiterbildungsförderung geben. Arbeitslose sollen durch das Gesetz zudem leichter Arbeitslosengeld I beziehen können. Sie sollen künftig dafür innerhalb von 30 Monaten mindestens 12 Monate Beiträge gezahlt haben müssen - heute sind es mindestens 12 Monate in den vergangenen 24 Monaten.
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Weiß machte zudem darauf aufmerksam, dass Saisonarbeit in Landwirtschaft und Hotels gesichert werde. Befristet geltende höhere Zeitgrenzen für eine sozialversicherungsfreie kurzfristige Beschäftigung von 70 Arbeitstagen sollen dauerhaft beibehalten werden. Weiß sagte deshalb: "Auch im nächsten Frühjahr werden wir pünktlich deutsche Erdbeeren, deutschen Spargel auf die Teller bekommen."/bw/DP/jha